Berufsgenossenschaftliche Grundsätze

Definition Grundsätze zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung von Personen mit besonderen Tätigkeiten. Sie dienen der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten durch belastende Tätigkeiten oder den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Anordnung und Durchführung einer Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen regelt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).