Erläuterung Zur Abschätzung der Gefahren durch das Einatmen giftiger Gase und Dämpfe legt man den ETW-Werten folgende Bedingungen zugrunde: Expositionszeit 4 Stunden Exposition ohne Schutzausrüstung uneingeschränkte Leistungsfähigkeit aller Einsatzkräfte keine Gesundheitsgefährdung für alle Gruppen der Bevölkerung Dies gilt jedoch nicht bei Brandrauch bzw. Brandrauchanalysen.
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