Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
Definition Das Gesetz regelt in Deutschland gemäß § 1 Satz 1 „das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt“ sowie gemäß § 1 Satz 2 auch „die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäftigten gefährdet werden können“. Erläuterung Das Gesetz … Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) weiterlesen
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