Fortbildung Atemschutzgeräteträger

Definition

Jeder Atemschutzgeräteträger (ASGT) ist regelmäßig fortzubilden.

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Erläuterung

Für ASGT mit Rettungsaufgaben gehören nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 „Atemschutz“ als Mindestforderung dazu: zwei Stunden Unterweisung pro Jahr, eine Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage pro Jahr und eine Einsatzübung unter Atemschutz mit den ASGT, die weniger als 15 Minuten im Atemschutzeinsatz pro Jahr waren.

Fluchtübung

Definition

Eine in nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV R112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ jährlich durchzuführende Präventionsmaßnahme in Bereichen, in denen in Gefahrensituationen das Tragen von Fluchtgeräten erforderlich werden kann.

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Erläuterung

Beispiel: Maßnahme der Belegschaft, z. B. einer Chemianlage, um im Rahmen einer planmäßigen Übung die Fluchtwege und Stellplätze zu verinnerlichen. Ggf. ist dabei die Handhabung der für die Rettung erforderlichen Atemschutzgeräte zu üben (Übungsgeräte).

Fluchtfiltergeräte

Definition

Ist ein umluftabhängiges Atemschutzgerät nach DIN 58647-7 zur Selbstrettung mit Schutzwirkung gegen Gase, Dämpfe und ggf. auch gegen Partikel.

Erläuterung

Fluchtfiltergeräte lassen sich nur einmal verwenden. Fluchtfiltergeräte werden entsprechend ihrer Nenngebrauchszeit in Klassen für 5, 10 und 15 Minuten unterteilt. Dabei ist zu beachten, dass die effektive Gebrauchszeit durch unterschiedlich hohen Sauerstoffbedarf des Atemschutzgeräteträgers in Abhängigkeit von seiner Konstitution und seiner tatsächlichen Belastung variieren kann.

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