Erläuterungen Der Atemluftvorrat in Druckluftflaschen von Behältergeräten, die sich für den Einsatz bei den Feuerwehren eignen, sollte nach vfdb-Richtlinie „vfdb 0802 Regeln für die Auswahl von Atemschutzgeräten und Chemikalienschutzanzügen für Einsatzaufgaben bei den Feuerwehren„ mindestens 1.600 Liter betragen.
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