Definition Landestypische Bezeichnung für den Leiter einer Feuerwehr. Erläuterung Auch: Wehrleiter, Wehrführer, Kommandant, Feuerwehrkommandant, Ortsbrandmeister oder Gemeindebrandmeister, Zusammen mit öffentlichen Feuerwehren untersteht der Leiter Feuerwehr dem Bürgermeister, bei privaten Feuerwehren dem Unternehmer. Ihm unterstehen im Atemschutz unmittelbar der Leiter Atemschutz und nachfolgend die Atemschutzgerätewarte, Gerätewarte und Atemschutzgeräteträger. Bildquelle: Bittinger GmbH
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