Atemschutzgerät – Schutzleistung

Definition

Die Schutzleistung ist durch die in den europäischen Normen der jeweiligen Atemschutzgeräte festgelegte Gesamtleckage des Gerätes gegeben. Zur Gesamtleckage trägt das gesamte Atemschutzgerät bei.
Die Schutzleistung ergibt sich aus dem jeweiligen Grenzwerten „Vielfache des Grenzwertes“ VdGW aus den gerätezugeordneten Tabellen in der DGUV R 112-190, bis zu dem das jeweilige Atemschutzgerät eingesetzt werden kann.

Erläuterungen

Es gibt in der Praxis kein Atemschutzgerät, das seinen Träger vollkommen von der Umgebungsatmosphäre abschließt. Deshalb hat der Unternehmer Atemschutzgeräte auszuwählen, deren Leckage so gering wie möglich ist – d.h., Atemschutzgeräte auszuwählen, die so wenig Schadstoff wie möglich in das Innere des Atemanschlusses gelangen lassen. Er hat dabei also abzusichern, dass in der Einatemluft des Atemschutzgeräteträgers der Grenzwert des Schadstoffes sicher unterschritten bleibt.

Bildquelle: Dräger AG

Atemschutzgerät – Praktische Leistungsprüfung

Definition

Ist Bestandteil der Prüfung eines Atemschutzgerätes nach der entsprechenden Norm im Rahmen der Zulassung bzw. Zertifizierung des Gerätes. Die praktische Leistungsprüfung dient dem Zweck, die normativen Eigenschaften von Atemschutzgeräten auf solche Kriterien zu prüfen, die sich nicht durch andere Prüfungen testen lassen, z. B. Trageverhalten und Handhabung.

Erläuterungen

Der praktischen Leistungsprüfung geht eine Laborleistungsprüfung voraus. Erst bei positivem Resultat dieser Prüfung wird die praktische Leistungsprüfung durchgeführt. Dabei absolvieren Atemschutzgeräteträger unter relevanten Einsatzbedingungen, z. B. räumliche Enge, variierende Umgebungstemperatur und unterschiedliche Veratmungsschwere, normativ vorgeschriebene Übungen und beurteilen danach die Eigenschaften des Atemschutzgerätes. Resultate dieser Erprobung können zu Modifikationen des Atemschutzgerätes führen.

Bildquelle: Dräger AG

Atemschutzgerät – Mängelkontrolle

Definition

Eine gegenüber einem festgelegten Anforderungsprofil, z. B. einer Norm, durchgeführte Vergleichsprüfung bzw. eine Mängelfeststellung aufgrund eines Geräteversagens im Einsatz bzw. bei der Instandhaltung.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterungen

Grundsätze zur Mängelkontrolle an Atemschutzgeräten enthalten u.a. die

  • FwDV 7 Atemschutz
  • DGUV R112-190 Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten
  • Richtlinie der vfdb, vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten für
    die Feuerwehr,
  • Herstellerhinweise.