Ausatemventilschlupf

Definition:

Eine Leckage des Ausatemventils beim Einatmen des Atemschutzgeräteträgers.

Erläuterung:

Die Leckage des Ausatemventils sollte 0,1 % der eingeatmeten Luft nicht überschreiten. Damit durch diesen Schlupf keine giftigen Gase durch den Geräteträger eingeatmet werden können, ist vor dem Ausatemventil eine Vorkammer angebracht. Die darin enthaltene Ausatemluft atmet der Atemschutzgeräteträger im ersten Augenblick seiner Einatmung statt der Umgebungsluft ein. Danach ist das Ausatemventil durch den dann ausreichend großen Unterdruck im Atemanschluss dicht.

Ausatemventilprüfung

Definition:

Die Prüfung des Ausatemventils ist ein Teil der Niederdruckdichteprüfung. Mit ihr wird die Dichtigkeit und die Funktion des Ausatemventils des Atemanschlusses, z. B. einer Vollmaske, geprüft.

Erläuterung:

Bei einer Ausatemventilprüfung wird auch das Ventil und die Ventilscheibe geprüft.

Die Prüfung erfolgt auf der Basis der Prüfanweisungen DGUV R112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“, Herstelleranweisung (Bedienungsanleitung) und Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“

Quelle: Dräger AG

Aufsicht bei den Übenden

Definition:

Die Aufsicht bei den Übenden ist eine Person, die beim Üben in einer Atemschutzübungsanlage zur Überwachung der übenden Atemschutzgeräteträger (ASGT) benötigt wird.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung:

Die Aufsicht bei den Übenden sollte zweckdienlich aus der übenden Einheit stammen. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, die ASGT psychologisch zu betreuen und die erforderlichen Getränke bereit zu stellen.

Die Aufsicht hat die Übungsdisziplin durchzusetzen, Studienaufgaben zur effektiven Gestaltung von Wartezeiten zu vergeben sowie die Hygiene, das Rauch- und Alkoholverbot durchzusetzen. Sie sollte wenigstens ein praxiserfahrener Gruppenführer sein.