Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV)

Definition

Vorschriften, die Ausbildung und Einsatz der Feuerwehren einheitlich regeln. Sie unterliegen dem Landesrecht der Bundesländer und gelten bis zur verordneten Einführung als Empfehlung.

Erläuterung

Die Erarbeitung und Überarbeitung der Feuerwehrdienstvorschriften obliegt der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV). Die AFKzV empfiehlt die FwDV den Bundesländern zur Einführung, die ggf. die FwDV durch Erlass in Kraft setzen.

Bildquelle: Kohlhammer

Feuerwehr – Einsatzaufgaben

Definition

Einsatzaufgaben der Feuerwehr sind Brandbekämpfung im Innen– und Außenbereich, technische Rettung, Einsätze gemäß FwDV 500 ABC-Einsatz und sonstige Hilfeleistungen.

Bildquelle: Dräger AG

Feuerwehr

Definition

Einrichtung, die insbesondere bei einem Schadenfeuer, Unglücksfällen, lebensbedrohlichen Lagen für Mensch und Tier, Notlagen von Fahrzeugen und bei Brandverhütungsmaßnahmen wirksam wird. Im öffentlichen Bereich ist die Feuerwehr gemeinnützig.

Bildquelle: FF Klitten

Erläuterung

Man unterscheidet:

Öffentliche Feuerwehren

  • Berufsfeuerwehr (BF) – Feuerwehr mit hauptamtlichen Personal
  • Freiwillige Feuerwehr (FF) – Feuerwehr mit ehrenamtlichen und freiwillig tätigem Personal
  • Pflichtfeuerwehren (PF) – Feuerwehr mit ehrenamtlichen und dienstverpflichtetem Personal
  • Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften (FF) – Feuerwehr mit ehrenamtlichen sowie hauptamtlichen, beruflichem Personal

Private Feuerwehren

Gemäß den Brandschutz- bzw. Feuerwehrgesetzen müssen alle Gemeinden ab 100.000 Einwohner eine Berufsfeuerwehr aufstellen. Ausnahme: neue Bundesländer dort ab 80.000.