Desinfektionsfrist PA und VM

Name:

xyz (Anfrager bleibt anonym)

Frage:

Guten Tag,
können Sie mir bitte auf folgende Frage eine Antwort geben:
In welcher Vorschrift, Richtlinie; Weisung etc. steht eindeutig geschrieben das nach jedem Heißeinsatz, auch bei Übungen wie z.B. an einer Gasbrandanlage das Atemschutzgerät, Maske und Lungenautomat einer Reinigung, Desinfektion und Prüfung durch einen ASG-Wart unterzogen werden muß. Oder ist es auch möglich mit derselben Ausrüstung einen Flaschenwechsel durchzuführen und erneut eine Übung zu fahren?

Vielen Dank!

Antwort

Hallo Herr xyz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass alle Atemschutztechnik, die kontaminiert wurde, nach der Benutzung zu reinigen, ggf. auch zu desinfizieren ist.
Die Vorschriften und der Hersteller der Ausrüstung legen das so fest, unabhängig von der Art der Benutzung.
In der entsprechenden Vorschrift, der vfdb-Richtlinie 0804 bzw. der UVV BGI/GUV-I 8674, finden Sie dazuentsprechende Hinweise, z. B. in folgenden Prüfkalender für PA den Hinweis auf Reinigung und Desinfektion nach jedem Einsatz:

Damit soll eine Übertragung von Krankheiten ausgeschlossen werden.
Nach der Desinfektion muss die Atemschutzausrüstung zusammengebaut, gewartet einschließlich Sicht- Dicht- und Funktionsprüfung, verwaltet und gelagert werden. Die dazu erforderliche Sachkunde besitzen nur Atemschutzgerätewarte.

Ausnahmen/Abweichungen:

  • Der ASGT, der die Ausrüstung benutzt hat, geht zu einem weiteren Einsatz/Übung (nach angemessener Ruhepause) mit der gleichen Ausrüstung wieder vor.
  • Zu beachten ist dabei der erforderliche Wechsel der Druckluftflasche bei Flaschendrücken unter 270 bar bzw. 180 bar.
  • Die Feuerwehr hat sich dem System Wechsel Lungenautomat außerhalb der AS-Werkstatt angeschlossen. Dann muss durch einen „Berechtigten“ nur der Lungenautomat und ggf. die Druckluftflasche (s. o.) getauscht werden.

W. Gabler
Redakteur

Atemluftverbrauch

Definition

Tatsächlich verbrauchte Atemluft. Der Atemluftverbrauch (Q) lässt sich näherungsweise bestimmen und hinreichend genau berechnen.

ASGT bei der BBK (Quelle: Dräger AG)

Erläuterungen

Näherungsweise Bestimmen Atemluftverbrauch Q [l/min]:
Umfangreiche Versuche haben ergeben, dass der Atemschutzgeräteträger eines Pressluftatmers (PA) etwa verbraucht bei:

  • leichter Arbeit (ungehindertes Gehen unter PA) Q ~ 30 l/min
  • mittlerer Arbeit (Durchführung von Brandbekämpfung) Q ~ 40 l/min
  • schwere Arbeit (Leiter steigen, Tragen eines CSA) Q ~ 50 l/min
Berechnung Atemluftverbrauch Q [l/min]:
     V1  •  D p   

Q = ————-
p1 • t • V

V1 Ausgangsvolumen bzw. Atemluftvorrat in Liter
p1 Anfangsdruck, z. B. Luftdruck pB in bar
D p Druckdifferenz in bar
p2 Druck in der Druckluftflasche zu Einsatzbeginn,
z. B. Fülldruck in bar

D p = p2 – pEnde pEnde Druck in der Druckluftflasche
am Einsatzende in bar
V Kompressionsfaktor (ksi),
z. B. für Luft bei 200 bar: V = 1,0 und bei 300bar V = 1,08

Verwendungsnachweis PA

Name

Sven Bernsdorf

Frage

Muss das Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft eines Pressluftatmers an der Einsatzstelle durch Wechsel der Druckluftflaschen im Gerätenachweis eingetragen werden?

Antwort

Sehr geehrter Herr Bernsdorf,

jede Benutzung eines Pressluftatmers muss dokumentiert werden, z. B. in den Gerätekarten oder im digitalen Gerätenachweis. Auch die nach dem Wechsel der Druckluftflaschen durchzuführende Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle ist nachweispflichtig. Folgende Fakten gilt es zu beachten:

  • Die Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle wird im Kapitel Fortbildung beschrieben.
  • Mit dem Nachweis der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle soll die Einsatzbereit-schaft des PA bei der Übernahme des Gerätes dokumentiert werden.
  • Beim Anlegen erfolgt die Kontrolle der Einsatzbereitschaft des PA entsprechend „Anlegen Pressluftatmer“ im Abschnitt Fortbildung dieser Homepage.
  • Die Kontrolle „Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle“ ist also vor der Benutzung durch zuführen. Dementsprechend natürlich auch deren Nachweis (s. auch Richtlinie vfdb 0804, Tabelle 3, siehe auch Bedienungsanleitung) und nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft, z. B. nach Wechsel Druckluftflasche oder Lungenautomat außerhalb der AS-Werkstatt.
  • Die AS-Werkstatt (ASW) sendet Ihnen das Protokoll ihrer „Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung“ mit. Bitte unterscheiden Sie Prüfung (ASW) und Kontrolle (ASGT).

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler