Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)

Definition

Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) sind textile Bekleidungsgegenstände, die mindestens Nase und Mund bedecken und die geeignet sind, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-/Tröpfchenauswurfes deutlich zu reduzieren. MNB dienen dem Fremdschutz. Sie sind weder Medizinprodukte noch Persönliche Schutzausrüstung (PSA).

Erläuterung

MNB sind keine Medizinprodukte und unterliegen keinen Normen, Prüfungen und Zertifizierungen. In ihrer Funktionsweise ähneln sie dem chirurgischen Mund-Nasen-Schutz. Sie dienen dem Schutz der Umgebung des Trägers durch eine Minderung der Freisetzung seiner Aerosole aus festen oder flüssigen, nicht leicht flüchtigen Partikeln beim Ausatmen des Trägers. Das erfolgt, indem die MNB die Geschwindigkeit des Atemstroms reduzieren, sodass weniger Tröpfchen in die Umgebungsluft gelangen. Als Barriere gegen Gesichtsberührungen fördern sie das Bewusstsein fürs Abstandhalten und mindern die Kontaktberührung des Mundes des Trägers (Schmierinfektion). Ihre Konturen sind diffus und nicht aerosoldicht. Sie können Wangen, Mund, Nase und Kinn umschließen. Sie werden mit Hilfe von zwei Bänderungen an den Ohren des Trägers befestigt.

Partikelfiltrierende Halbmaske

Definition

Die Partikelfiltrierende Halbmaske ist ein vollständiges Atemschutzgerät. Da sie ihren Träger u.a. vor Tröpfchen und Aerosole aus flüssigen, nicht leicht flüchtigen Partikeln schützt, zählt sie zur Persönlichen Schutzausrüstung. Sie besteht aus nicht auswechselbaren z.T. elektrostatischem Filtermaterial. Als Halbmasken umschließen sie Mund, Nase und Kinn. Ihre Dichtlinie verläuft über den knöchernen Nasenrücken, die Wangen und unterhalb des Kinns.

Erläuterung

Partikelfiltrierende Halbmasken, auch FFP (englisch: filtering face piece, filtrierendes Gesichtsteil), sind in folgenden 3 Schutzstufen erhältlich.

FFP 1-Masken – eignen sich lediglich dazu, Pollen und ungiftigen Staub von den Atemwegen fernzuhalten. Sie sind als Schutz vor Krankheitserregern folglich eher unbrauchbar.

FFP 2-Masken – Sie dürfen nur maximal zu 11 Prozent undicht sein und müssen überdies dazu imstande sein, mindestens 94 Prozent aller Partikel aus der Luft zu filtern.

FFP 3-Masken – Sie dürfen nur bis zu 5 Prozent undicht sein und müssen mindestens 99 Prozent alles Partikel aus der Luft filtern können.