Waschmaschine

Definition

dient in Atemschutzwerkstätten zum Waschen, Desinfizieren (Desinfektion) und Imprägnieren von Feuerwehrschutzkleidung für den Brandeinsatz nach DIN EN 469 oder nach Herstellungs- und Prüfhinweise für universelle Feuerschutzbekleidung (HuPf) sowie zum Waschen und Desinfizieren von Atemanschlüssen und anderer Persönlicher Schutzausrüstung, z. B. Kontaminationsschutzanzug.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Es werden so genannte niedertourige Industriewaschmaschinen zum Einsatz gebracht, die im Boden verankert werden. Durch diese niedertourigen Maschinen werden hohe Fliehkräfte vermieden, die sonst zu Beschädigung von Applikationen, Reflektoren und Schnallen führen.

Diese Industriewaschmaschinen werden mittels Software gesteuert, so dass mit optional erhältlichen Dosiereinrichtungen immer die richtige Menge Wasch- und Reinigungsmittel bzw. Imprägnierlösung zugegeben werden. Der bedienende Gerätewart der Atemschutzwerkstatt startet die Maschine einfach mittels Auswahl des Waschprogramms.

Wäschetrockner

Definition

dient in Atemschutzwerkstätten zum Trocknen und Imprägnieren der Feuerwehrschutzkleidung, von Vollmasken und ggf. zum Trocknen bestimmter Schutzausrüstungen für den Körperschutz, z. B. von Kontaminationsschutzanzügen.

Erläuterung

Wäschetrockner in der Ausführung als Industrietrockner können auch für die Trocknung von Vollmasken verwendet werden. Dafür existiert ein Zusatz für die Maskentrocknung, der in den Trockner eingesteckt wird.

Die Trocknung von gereinigter und imprägnierter Feuerwehrschutzkleidung lässt sich nur in ausreichend leistungsfähigen Trocknern durchführen.

Bildquelle: Dräger AG

Wartungsintervall

Definition

Fristen, nach denen alle Atemschutzgeräte zu prüfen und instand zu setzen (Wartung) sind.

Erläuterung

Wartungsintervalle sind in den Prüfkalendern von Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“ und BGR/GUV-R 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ enthalten und vorgegeben. Die Wartungsintervalle sind vom Atemschutzgerätewart einzuhalten.

Bildquelle: Dräger AG