Definition
Ausrüstung des Atemschutzgeräteträgers zum Schutz vor den Gefahren im Gefahrenbereich.
Erläuterung
Zum Vollschutz zählen die:
- Mindestschutzausrüstung: Feuerwehrschutzanzug,
Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehrschutzhandschuhe,
Feuerwehrschutzschuhwerk. - von den Gefahren abhängigen Ausrüstungen wie
Hitzeschutzkleidung, Chemikalienschutzanzug,
Infektionsschutzanzug, Kontaminationsschutzanzug und
Kontaminationsschutzhaube.
Je nach Gefahr legt der Einsatzleiter die zu tragende und ergänzende Mindestschutzausrüstung fest, das kann sein: Feuerwehr-Haltegurt mit Feuerwehrbeil, Gesichtsschutz, Feuerwehrleine mit Feuerwehrleinenbeutel, Atemschutzgerät, Feuerschutzhaube, Schutzbrille, Gehörschutz, Schnittschutzkleidung.
Bildquelle: Dräger AG