Voralarm

Definition

Erste Stufe der Alarmierung bei Bewegungslosigkeit des Trägers eines Notsignalgebers.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Beim Voralarm löst der Bewegungssensor eines Notsignalgebers zeitabhängig Voralarm und Hauptalarm aus. Manuelle und willentliche Auslösung ist meist zusätzlich möglich. Der Voralarm beginnt relativ leise bei etwa 50 dB(A), wird immer lauter und dient dazu, die Auslösung des Hauptalarms mit etwa 120 dB (A) anzukündigen. Nach Auslösen des Voralarms hat der Träger des Bewegungsmelders ausreichend Zeit, durch eine Bewegung die Auslösung des Hauptalarms zu verhindern und damit auch die Rückstellung des Voralarms zu erreichen. Die in einem Einsatz verwendeten Geräte sollten gleiche Auslöseschwellen haben, da es sonst durch unterschiedliche Auslösungen zum Vertrauensverlust der Nutzer kommt.