Definition
ist der Oberbegriff für insgesamt elf Einzelbücher, die zusammengenommen das gesamte deutsche Sozialrecht regeln, u.a. die Unfallversicherung.
Erläuterung
Maßgebend für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ist das SGB VII.
In Nachfolge der Reichsversicherungsordnung (RVO) regelt es seit 1997 die gesetzliche Unfallversicherung. Mit dem SGB VII wurde der Präventionsauftrag der Unfallversicherungsträger erweitert: Sie sollen nicht nur Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhüten, sondern auch arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abwehren helfen. Deshalb kommen den Unfallversicherungsträgern z. B. auch bei der Schulung der Atemschutzgeräteträger zu unfallverhütungsgerechtem Verhalten Verantwortung zu.
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