Definition
Zur Aufrechterhaltung der Produkthaftung sind bei der Instandhaltung von Atemschutzgeräten grundsätzlich nur Originalteile, d.h. vom Hersteller des Gerätes angebotene Teile, zu verwenden.
Erläuterung
Bei Verwendung anderer Teile, z.B. handelsüblicher 0-Ringe oder Splinte, erlischt die Produkthaftung und die bisherige Verantwortung des Herstellers (Zertifizierung) geht an den Betreiber bzw. Instandhalter über.