Richtlinien der vfdb, Ref. 8 Persönliche Schutzausrüstung

Diese Richtlinien sind vom Carl Heymanns Verlag zu beziehen oder nach Übernahme in das DGUV Regelwerk aus der DGUV- Publikationsdatenbank www.dguv.de/publikationen herunterladbar.

Übersicht der vfdb-Richtlinien für Atem- und Körperschutz (Stand 22.12.2018)

Nr RL /TitelZiel der RichtlinieBlätter der Richtlinie
0800GrundsätzeVoraussetzungen und Verfahren zur Eignungsfeststellung und praktischen Erprobung von PSA für Einsatzaufgaben bei den deutschen Feuerwehren erkennen  —-
0810Auswahl PSAPSA auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei den deutschen Feuerwehren auswählen und die Schutzmöglichkeiten jeder PSA der Feuerwehr exakt einschätzen, ihre Fähigkeit zum Kompensieren von Gefahren analysieren, Darstellung der erforderlichen Eigenschaften der PSA benennen sowie ihre Einsatzmöglichkeit für die Feuerwehr einschätzen   Hinweis: Die Inhalte der bisherigen RL 0801, 0802, 0803, 0805 und 0806 wurden in die RL 0810 übernommen, sind aber derzeit noch von der Homepage DGUV als DGUV Information kostenfrei herunterzuladen.1 CSA
2 Atemschutzgeräte   
3 Tauchgeräte
4 Feuerwehrhelme
5 Schutzbekleidung
6 Infektionsschutz
7 Kontaminationsschutz 8 Schutzhandschuhe
9 Schuhwerk der F
10 PSA Wasserrettung
11 PSA Rettungsdienst
12 Augen- und Gesichtsschutz  
13 Gehörschutz  
14 Insektenschutz  
15 Wärme- und Hitzeschutz  
16 Haltesysteme
17 Absturzsicherung
0820    auch:DGUV Information 205-031    Zusatzausrüstung an PSA der FeuerwehrZusatzausrüstungen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit zum Anbringen an PSA der Feuerwehr beurteilen. Die Richtlinie kann als Leitfaden für die Auswahl bei der Beschaffung geeigneter Zusatzausrüstung zur Kombination mit einer Befestigung an PSA herangezogen werden. Sie bietet Verantwortlichen Hilfestellung bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften und hilft bei der Ermittlung von feuerwehrspezifischen Risiken und der Zuordnung von Zusatzausrüstung und PSA 
0830Handhabung und Nutzung von PSAHinweise zur Schulung und Ausbildung   Hinweis Seit 2018 in Erarbeitung   
0840  Wartung und InstandhaltungPSA der Feuerwehr korrekt instand halten. Sie legt Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten für alle genannten PSA  bei den Feuerwehren fest und erläutert diese Arbeiten       Hinweise: ·        Die bisherige RL 0804 wurde zunächst ohne inhaltliche Änderungen in RL 0840, Blatt 2 Atemschutzgeräte umbenannt, deren vollständige Überarbeitung im Frühjahr 2018 begann ·        Alle anderen Blätter sind in Erarbeitung  1 CSA
2 Atemschutzgeräte   
3 Tauchgeräte
4 Feuerwehrhelme
5 Schutzbekleidung
6 Infektionsschutz
7 Kontaminationsschutz
8 Schutzhandschuhe
9 Schuhwerk der F
10 PSA Wasserrettung
11 PSA Rettungsdienst  
12 Augen- und Gesichtsschutz  
13 Gehörschutz  
14 Insektenschutz
15 Wärme- und Hitzeschutz  
16 Haltesysteme
17 Absturzsicherung