Definition
ist ein Bereich, in dem Personen vorübergehend vor einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Als sichere Bereiche gelten z.B. benachbarte Brandabschnitte oder nach dem Bauordnungsrecht notwendige Treppenräume bzw. Ausgänge ins Freie.