Definition
dient dazu, Anwesende im Gebäude vorübergehend solange sicher unterzubringen, bis entweder das Ereignis vorbei ist oder die Aufforderung zur Evakuierung gegeben wird.
Erläuterung
Die Entscheidung darüber kann bei der Feuerwehr oder Polizeieinsatzleitung liegen. Der sichere Ort im Gebäude soll grundsätzlich nicht im Kellergeschoss liegen.