Farbkennzeichnung Druckluftflaschen

Name:

Gerd Nowak

Frage:

Ich bin von Ihrem Lexikon begeistert. Können Sie mir bitte helfen, meine Ausbildung „Kennzeichnung von Druckgasflaschen“ vorzubreiten?

Antwort

Sehr geehrter Herr Nowak

Gasflaschenwerden nach DIN EN 1089-3 gekennzeichnet.

Die europäische Norm DIN EN 1089-3 ist seit Juli 1997 veröffentlicht. Sie gilt für industrielle und medizinische Gasflaschen, außer für Flüssiggasflaschen und Feuerlöscher.

Die Gasindustrie schloss die Umstellung auf die neunen Farbenper 01.07.2006 ab. Die Feuerwehr nutzt als Kennzeichnung entsprechend der Hinweise der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes, vfdb, Referat 8, Atem- und Körperschutz, Druckluftflaschen für Behältergeräte mit Druckluft und Behältergeräte mit Druckluft mit Überdruck, Druckluftflaschen mit einer schwarz-weiß segmentierten Flaschenschulter und einem warngelb gefärbten Flaschenzylinder.

Zur Vermeidung von Verwechslungen werden bei allen Gasen zur Inhalation im medizinischen Sinne (Atemgase) und für medizinische Anwendungen nach der DIN EN 1089-3 die zylindrischen Flaschenzylinder weiß lackiert.

Farbtabelle
FarbeRal-NummerRal Bezeichnung
Blau5010Enzianblau
Dunkelgrün6001Smaragdgrün
Schwarz9005Tiefschwarz
Grau7037Staubgrau
Braun8008Olivbraun
Gelb1018Zinkgelb
Rot3000Feuerrot
Hellblau5012Lichtblau
Leuchtendes Grün6018Gelbgrün
Kastanienbraun3009Oxidrot
Weiß9010Reinweiß

Verwendungsnachweis PA

Name

Sven Bernsdorf

Frage

Muss das Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft eines Pressluftatmers an der Einsatzstelle durch Wechsel der Druckluftflaschen im Gerätenachweis eingetragen werden?

Antwort

Sehr geehrter Herr Bernsdorf,

jede Benutzung eines Pressluftatmers muss dokumentiert werden, z. B. in den Gerätekarten oder im digitalen Gerätenachweis. Auch die nach dem Wechsel der Druckluftflaschen durchzuführende Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle ist nachweispflichtig. Folgende Fakten gilt es zu beachten:

  • Die Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle wird im Kapitel Fortbildung beschrieben.
  • Mit dem Nachweis der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle soll die Einsatzbereit-schaft des PA bei der Übernahme des Gerätes dokumentiert werden.
  • Beim Anlegen erfolgt die Kontrolle der Einsatzbereitschaft des PA entsprechend „Anlegen Pressluftatmer“ im Abschnitt Fortbildung dieser Homepage.
  • Die Kontrolle „Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle“ ist also vor der Benutzung durch zuführen. Dementsprechend natürlich auch deren Nachweis (s. auch Richtlinie vfdb 0804, Tabelle 3, siehe auch Bedienungsanleitung) und nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft, z. B. nach Wechsel Druckluftflasche oder Lungenautomat außerhalb der AS-Werkstatt.
  • Die AS-Werkstatt (ASW) sendet Ihnen das Protokoll ihrer „Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung“ mit. Bitte unterscheiden Sie Prüfung (ASW) und Kontrolle (ASGT).

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler

Haltbarkeit Vollmaske

Name:

Stefan Skarabis

Frage:

Gibt es Herstellerrichtlinien über die Einsatzdauer von Vollmasken bzw. wann müssen die ausgesondert werden?

Antwort

Sehr geehrter Herr Skarabis,

Für die Festlegung von Vollmasken und ähnlichen Schutzausrüstungen sind keine einheitlichen Regeln vorhanden. Dafür ist die Haltbarkeit z. B. von Vollmasken von zu vielen Faktoren abhängig, z. B. Einsatzbelastungen, Anzahl der Perioden Tragen-Reinigen-Desinfizieren, Lagerbedingungen, Handhabungsbedingungen.

Als Empfehlung gilt aber: ca. 15 Jahre bzw. solange, wie die Maske beim Prüfen Dicht wird. Allerdings kann das auch schon nach 10 Jahren sein oder auch erst nach 20 Jahren.

Auch Versprödungen, Deformierungen, korrodierte Maskenkörperoberflächen u.ä. sind Anzeichen für Auswechselbedarf der Vollmaske.

Ein weiterer Hinweis: wenn beim Aufsetzen der Maske ein schwarzer Rand auf dem Gesicht des Maskenträgers entsteht, ist die Korrosion der Vollmaske zu weit fortgeschritten. Dann sollte sie ersetzt werden.

Außerdem können Termine der Hersteller für auslaufende Ersatzteilversorgungen für Neubeschaffung Anlass sein.

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler