Kennzeichnung von Vollmasken

Begriff Vollmaske

Vollmasken (VM) sind Atemanschlüsse, die das gesamte Gesicht des Maskenträgers bede-cken und so sein Gesicht vor heißen Gasen, Wärmestrahlung und schädigenden Stoffen schützt.

Erläuterung

VM ermöglichen das Herstellen des Anschlusses des Atemschutzgerätes, z. B. Pressluftat-mer oder Regenerationsgerät, an die Atmungsorgane des Geräteträgers. VM zählen zur Persönlichen Schutzausrütung.

In Deutschland sind etwa 350.000 Vollmasken bei den Nutzern vorhanden, z. B.

  • bei Anwendern mit Rettungsaufgaben wie Feuerwehren und
  • bei Nutzern ohne Rettungsaufgaben, z. B. in der Industrie.
Kennzeichnung VM mit Edding 8055-silber

Sie müssen entsprechend der Vorgaben in Prüf- und Wartungslisten von DGUV R 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“, DGUV I 8674 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“, Richtlinie vfdb 0840 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“ und Herstellervorgaben gewartet werden. Dafür müssen die VM demontiert werden.

Der Zusammenbau nach der Wartung und vor der Prüfung muss so erfolgen, dass alle Einzelteile wieder an ihre VM montiert werden. Dafür und zum Identifizieren der VM bei Lagerung und Verwendung muss man die VM auseinander halten können. Am besten eignet sich dazu die Kennzeichnung der VM. So begünstigt man die Zuordnung z. B.

  • des Maskenkörpers der Vollmaske zu ihren Teilen nach der Demontage für Reinigung, Desinfektion und Wartung,
  • der zur Vollmaske gehörenden Gerätekarte (Papier oder digital)
  • die Kennzeichnung der möglichen Nutzungsdauer von Teilen der VM.

Die Art der Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Sie darf aber nicht die Funktionsfähigkeit der Vollmaske beeinträchtigen, das Anlegen und Tragen erschweren oder ggf. erfolgten Festlegungen des Herstellers widersprechen. Aufkleben ist nicht gestattet, wenn der Hersteller der Vollmaske das nicht ausdrücklich gestattet. Damit soll vermieden werden, dass Lösungsmittel des Klebers die Vollmaske schädigen.

Eine der Möglichkeiten ist die Beschriftung mittels vorgeschriebener Kennzeichnungsstifte. So schreibt der Hersteller Dräger z. B. in seinem „i-Punkt“ vom September 2019 u.a.: „Die Sprechmembran, die Lungenautomatenmembran und die Ausatemventile haben eine Gesamtlebensdauer von acht Jahren. Im eingebauten Zustand ist eine maximale Verwendung von sechs Jahren vorgesehen. Das Einbaudatum ist an den Bauteilen zu vermerken
und in einer Logistiksoftware (z.B. Drägerware) zu dokumentieren.“

Festlegung der Hersteller: Art des Markierungsstiftes
Für die Kennzeichnung der Komponenten kann der Kennzeichnungsstift Edding 8055 oder Edding 780 verwendet werden.

Der Hersteller hat die Materialverträglichkeit dieser Stifte geprüft. Ihre Verwendung kann also unbedenklich erfolgen, auch für die Beschriftung des Maskenkörpers. Wir empfehlen aber sie an einer eher unauffälligen Stelle anzubringen.

Gibt es eine Altersgrenze für Atemschutzgeräteträger?

Name:

Rolf Kolatka und weitere 57 Nutzer

Frage:

Sehr geehrtes Atemschutz-Team,

gibt es eine Altersgrenze zum Tragen einer Vollschutzmaske mit Filter oder Pressluftatmer? Wenn ja – ab wann gilt diese Altersgrenze? bitte ab wann da ich 60 Jahr bin und mir es schwere fällt diese zu tragen

Antwort:

Hallo Herr Kolatka,

nochmals Danke, dass Sie sich mit Ihrer Frage an www.atemschutzlexikon.com gewendet haben. Sie fragen nach der Altersgrenze für das Tragen einer Vollmaske, also nach der Altersgrenze für Atemschutzgeräteträger (ASGT) generell. Zunächst erst einmal – nein, es gibt ASGT keine festgelegt Altersgrenze, ab der die kein Atemschutzgerät (ASG) mehr tragen dürfen.
Weder die:

  • PSA-Benutzungsverordnung
  • DGUV 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV I 504-26 Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Vorsorge
  • DGUV R 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten (für ASGT ohne Rettungsaufgaben)
  • FwDV 7 Atemschutz (für ASGT mit Rettungsaufgaben)

enthalten dazu Regelungen oder Festlegungen. Grundsätzlich kann nur der Arzt feststellen, ob Sie geeignet sind ASG zu tragen oder nicht. Das wird nach Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ ermittelt. Diese ärztlichen Überprüfungen Ihrer gesundheitlichen Eignung ist in regelmäßigen Abständen aller 36 Monate, ab 50 jährlich, zu wiederholen (siehe Tabelle). Bei Bedarf können diese Abstände aber auch verkürzt werden. Insgesamt ist in der DGUV I 250-428 „Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 26 – Atemschutzgeräte“ festgelegt:

Art der UntersuchungZeitpunkt der Untersuchung
Erstuntersuchungvor Beginn der Tätigkeit als ASGT
NachuntersuchungPersonen bis 50 Jahre: vor Ablauf von 36 Monaten
Personen über 50 Jahre: vor Ablauf von 12 Monaten
vorzeitige
Nachuntersuchung
nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Tätigkeit als ASGT geben könnte.
• nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z.B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken, nach schwerer Krankheit wie Lungenentzündung oder Corona )
• auf Wunsch eines Beschäftigten
• auf Wunsch des Verantwortlichen für den ASGT

Hinweis
Sollte der zutreffende Termin überschritten sein, ist der Betreffende für das Tragen von Atemschutzgeräten bis zur Nachabsolvierung der Untersuchungen ungeeignet und darf solange nicht unter Atemschutz tätig werden.

ASGT müssen wegen ihrer enorme physische Belastung und psychische Beanspruchung im Einsatz ihre gesundheitliche Eignung nach berufsgenossenschaftlichem Grundsatz G 26 durch eine ärztliche Untersuchung nachgewiesen bekommen. Dabei wird die Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten Pressluftatmer nach G 26, Gruppe 3, erteilt. Das ist die
Rechtslage. Also – eine Altersgrenze für ASGT besteht nicht generell und absolut. Nur der Arzt oder der ASGT selbst legt das Ende der ASGT-Tätigkeit fest. Ein 60- oder gar 65- jähriger ASGT ist heute keine Seltenheit mehr.

Für Sie, Herr Kolotka, wären also 2 Wege zum Beendigen Ihrer Tätigkeit als ASGT möglich:

  1. Sie informieren Ihren Vorgesetzten, dass Sie nicht mehr als ASGT arbeiten möchten. Dafür sind Sie durch das Arbeitsrecht oder das Statut Ihrer FF gedeckt.
  2. Sie verlangen eine vorzeitige Nachuntersuchung, weil Sie sich den Belastungen des ASGT nicht mehr gewachsen fühlen.

Im Interesse Ihrer Sicherheit empfiehlt www.atemschutzlexikon.com die zweite Lösung. Beachten Sie bitte auch die Möglichkeiten zur vorzeitigen Nachuntersuchung und die Regelung zur Toleranzfreiheit bei der Terminisierung der Untersuchung.

W. Gabler
Ltr. Redaktion asl

Atemschutz vor Corona-Viren mit FFP2 Halbmaske

Name

Rainer Käsborer und viele, viele weitere

Frage

Liebe Redaktion von www.atemschutzlexikon.com,
zunächst herzlichen Glückwunsch zu Eurer sehr gelungenen, attraktiv gestalteten und höchst interessanten Seite. In der gegenwärtigen Zeit bewegen mich Fragen zu meinem Schutz vor dem Einatmen von Corona-Viren. Deshalb bitte ich Euch um fachlich fundierte Antworten auf folgende Fragen zum Atemschutz vor den Corona-Viren.


Was hilft dagegen?
Muss dieser Schutz zertifiziert sein?
Wie lege ich diesen Schutz an?
Kann ich diese Schutzsmittel unbegrenzt tragen?

Antwort

Hallo Herr Käsborer und all die anderen Anfrager,

vielen Dank für die vielen, vielen Anfragen zum Atemschutz gegenüber den SARS-CoV-2
– Viren. Die alle waren uns Anlass, das Thema „Schutz vor Viren mit Filtern, speziell mit FFP2 Halbmasken“ näher zu beleuchten und darzustellen. Diese Ausführungen haben wir nun in unserer Homepage LINK veröffentlicht.

Danke für 2020 und alles, alles Gute für 2021

Liebe User des www.atemschutzlexikon.com, wir alle können auf ein Jahr 2020 voller Arbeit zurückblicken. Wir vom bisherigen wwww.atemschutzlexikon.de haben mit engagierter und innovative Arbeit das riesige Projekt von Umbau und Redesign des Portals zu www.atemschutzlexikon.com abgeschlossen. So konnten wir in nur 7 Monaten den Wünschen unserer User folgend die Homepage neu gestalten, mit mehr Inhalt ausstatten und für alle Endgeräte nutzbar gestalten. Der Dank dafür gilt allen Mitautoren, aber auch Ihnen, liebe User, weil Sie durch Ihre weitere Nutzung unserer Homepage Ihren Bedarf an unserem Wissen demonstrierten. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich bei Ihnen, wünschen Ihnen und Ihren Familien und Freunden schöne Feiertage, einen guten Rutsch und ein glückliches, vor allem gesundes sowie erfolgreiches neues Jahr 2021.

W. Gabler Ltr. Redaktion ASL.com

Hinweis auf Verbesserung Erreichbarkeit Service-Partner

Der Service im Atemschutz umfasst alle Arten von Dienstleistungen, die die Hersteller ihren Kunden leisten. Die Leistung eines Herstellers von Atemschutzgeräten und Atemschutzausrüstungen im Bereich Betreuung der Kunden nach dem Verkauf der Produkte besitzt heute einen wesentlichen Anteil an der Zufriedenheit ihrer Kunden. Wenn die Erreichbarkeit des Herstellers, die Aus- und Fortbildung der Atemschutzgerätewarte des Kunden, die Sicherung von Wartung, Pflege und Reparatur der Atemschutzgeräte – wenn alles das sich reibungslos, erfolgreich und effektiv abwickeln lässt, trägt das erheblich zur Stärkung der Kundenloyalität bei.
Dafür hat jetzt z. B. die Drägerwerk AG & Co. KGaA z. B. Serviceportal freigeschaltet, mit dessen Hilfe die Optimierung der Bestellung von Serviceleistungen und Beauftragung der Drägerwerk AG & Co. KGaA mit Reparatur, Wartung einschließlich Prüfungen und Instandhaltung von Atemschutzgeräten und Gasmesstechnik erfolgen kann.
Die Digitalisierung des Beauftragungsvorganges lässt sich nun unter https://www.herstellerservice.de/ einleiten.

Service

Definition

Service sind alle Arten von Dienstleistungen, die jemand freiwillig leistet um die von ihm erstellten und veräußerten Produkte als Zusatzleistung zu unterstützen. Hohe Qualität und Quantität des Service unterstützt den Markterfolg der Kernleistung. So sorgt der Service zunehmend für Abgrenzung auf den Märkten.

Erläuterung

Im Atemschutz kennzeichnet Service die nicht produktaktualisierte Leistung eines Herstellers von Atemschutzgeräten und Atemschutzausrüstungen, z. B. als Aftersales Service durch den Kundendienst des Herstellers in Form von Wartung, Pflege und Reparatur der Atemschutzgeräte. Von deren Qualität und Quantität hängt wesentlich die Kundenzufriedenheit ab und trägt so zur Stärkung der Kundenloyalität bei.
Beispiele:

  1. Kundenbetreuung durch Grundüberholung Lungenautomat Pressluftatmer, Grundüberholung Druckminderer Pressluftatmer, Wiederkehrende Prüfung Druckluftflasche Pressluftatmer
  2. Erhöhung Wissensstand Kunden durch Aus- und Fortbildung von Atemschutzgerätewarten
  3. Serviceportal Dräger https://www.herstellerservice.de/ zur vereinfachten Beauftragung der Drägerwerk AG & Co. KGaA zu Serviceleistungen im Atemschutz- und Gasmessbereich.

Unter Verwendung Wirtschaftslexikon, Wirtschaftsverlag Gabler

Foto: Atemschutzwerkstatt, mit frdl. Genehmigung Dräger

Wie lassen sich die geforderten Fristen zur regelmäßigen Fortbildung mindestens aller 5 Jahre für Atemschutzgerätewarte und Ausbilder von Atemschutzgeräteträgern trotz Corona bedingter Behinderungen einhalten?

Antwort

Name

Karl Böhme, Jonas Krell und weitere 180 Fragesteller

Frage

(Text zusammengefasst aus allen Anfragen)
Vorgaben zur Fortbildung von Atemschutzgerätewarten und Ausbilder Atemschutzgeräteträgern (ASGT) während Corona-Pandemie

Die Bekämpfung der Corona-Virus-Pandemie zwingt uns zu strengen Verhaltensregeln auferlegt, z. B. Festlegungen zu Mindestabständen zwischen Personen, dem, Tragen von Mund-Nasenschutz und insbesondere auch zur Menge an Veranstaltungsteilnehmern. Vor allem durch die Teilnehmerminimierung verringern sich Corona bedingt die Teilnehmerzahlen. Daraus ergeben sich Fragen zur Einhaltung der von der DGUV R 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ geforderten Fristen zur regelmäßigen Fortbildung mindestens aller 5 Jahre für Atemschutzgerätewarte und Ausbilder von Atemschutzgeräteträgern. Im Atemschutzlexikon.com haben wir für die Fortbildung von ASGT unter Corona-Bedingungen dazu Stellung genommen, nachzulesen unter: https://atemschutzlexikon.com/category/sonstiges/sonstiges-qa/qa-fortbildungatemschutzgeraetetraeger/fortbildung-asgt-allgemein/
Lässt sich dieses praktikable Ergebnis auch auf die Fortbildung von Atemschutzgerätewarten und Ausbilder ASGT anwenden?

Hallo zusammen,

aus gutem Grund ist die Fortbildung von Ausbilder ASGT und Atemschutzgerätewarten reglementiert und auf einen höchstens 5-jährigen Abstand festgelegt. Zu wichtig ist die Arbeit dieser Personen. Davon kann Leben und Gesundheit der ASGT abhängen.
Für Ausbilder ASGT legt die DGUV R 112-190 im Pkt. 3.2.4.1, u.a. fest, dass der Unternehmer

  • nach § 3 Abs. 1 „PSA-Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) in Verbindung mit § 31 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsatze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) dafür zu sorgen hat, dass seine ASGT entsprechend der Vorgaben aus- und fortzubilden sind.
  • diese Unterweisungen durch eine geeignete Person durchführen lässt, die spezifische Kenntnisse für diesen Zweck besitzt. Das müssen als Ausbilder ausgebildete und aller 5 Jahre fortgebildete Personen sein.

Bezüglich der Atemschutzgerätewarte legt die DGUV R 112-190 im Pkt. 3.3 ASGW fest, dass der Unternehmer

  • zur Erfüllung seiner Pflichten aus § 2 Abs. 4 „PSA-Benutzungsverordnung“ in Betrieben mit einer größeren Anzahl von Atemschutzgeraten mindestens eine befähigte Person, z.B. einen Atemschutzgerätewart, zur Instandhaltung der Atemschutzgeräte zur Verfügung zu stellen hat
  • diese befähigte Person vorschriftengerecht ausbilden und aller 5 Jahre fortbilden lassen muss.


Das sind die Vorgaben. Was aber nun, wenn die Fortbildung nicht fristgemäß absolviert werden kann, weil Corona bedingt die Lehrgänge nicht alle Anmeldungen berücksichtigen können oder gar ausfallen müssen? Darf der Ausbilder dann keine Lehrgänge für ASGT mehr durchführen oder der Atemschutzgerätewart keine Atemschutzgeräte mehr entgegen nehmen, reinigen und desinfizieren, warten und prüfen, lagern sowie verwalten? Dann liesen sich wohl keine Atemschutzeinsätze mehr durchführen. Was also tun?

Nun, es gibt schon noch einige Möglichkeiten, die Qualifizierung des Personals rechtskonform zu sichern.
Für Ausbilder von Atemschutzgeräteträgern zählt z.B. dazu:

  1. Variante: Reserven an Fortbildung in anderen Einrichtungen erschließen und nutzen, z. B.
    in anderen Landesfeuerwehrschulen und Hauptstellen Grubenrettungswesen
    oder bei einem Hersteller von Atemschutzgeräten
  2. Variante: einen Fortbildungslehrgang für Atemschutzgerätewarte dezentral mit dem bzw.
    mit den Herstellern der verwendeten Atemschutzgeräte durchführen
  3. Variante: Ausbilder weichen auf andere geeignete Träger für ihre Fortbildung aus, z. B.
    • fachlich orientierter Fortbildungsabschnitt durch Gastausbilder vom Hersteller
    • päd.-methodisch orientierter Fortbildungsabschnitt durch Dozenten eines
      Lehrerbildungsseminar o.ä. Fortbildung auf Unfallverhütung orientieren und
      in Kooperation mit den Trägern der Unfallversicherungen wie Unfallkassen,
      Berufsgenossenschaften oder Feuerwehrunfallkassen durchführen
    • Leiter der Atemschutzübungsstrecken oder andere geeignete Ausbilder
      durch den Unternehmer für die Fortbildung bestellen
  4. Variante: Absolvierung der Ausbildungsinhalte zu Pädagogik/Methodik des Atemschutzlexikons unter https://atemschutzlexikon.com/category/ausbildung/ausbildungausbilder/ und Anerkennung der erfolgreichen Absolvierung der dort enthaltenen Lernzielkontrollen als Fortbildung durch den jeweiligen Unternehmer Für die Sicherung von Qualität und Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte durch Atemschutzgerätewarte mit einer Fortbildung länger als 5Jahre zurückliegend lassen sich z.B. verwenden:
    • Reserven an Fortbildung in anderen Einrichtungen erschließen und nutzen, z. B. in
      anderen Landesfeuerwehrschulen und Hauptstellen Grubenrettungswesen oder bei
      einem Hersteller von Atemschutzgeräten
    • Teilnahme an Spezial- und Fortbildungslehrgängen beim Hersteller der Atemschutzgeräte
    • Teilnahme an Spezial- und Fortbildungslehrgängen an Landesfeuerwehrschulen, z.B. „Beauftragter Atemschutz“
    • sie dürfen unter Kontrolle und ggf. mit Anleitung Pflege-, Wartungs- Flaschenfüll- und
      Lagerarbeiten durchführen. Die Prüfungen der Atemschutzgeräte und deren Dokumentation sollten aber nur Atemschutzgerätewarte mit gültiger Fortbildung durchführen.
    • der Unternehmer lässt eine Risikoanalyse durchführen mit dem Ziel der Ermittlung
      der Einsatzfähigkeit des Atemschutzgerätewartes auch ohne aktueller Gültigkeit seiner Fortbildungsverpflichtung, zumindest bis zur nächsten Möglichkeit der Nachabsolvierung einer Fortbildung.

Auf der Basis o.g. rechtlicher Vorlagen und unter Beachtung der Corona bedingten Hygienevorschriften sind all diese Varianten legitim. Welche Sie nutzen möchten bzw. können obliegt Ihren Möglichkeiten und der Durchsetzung durch Ihre Unternehmer. Gern haben wir vom ASL-Team diese Zeilen zu Ihrer Unterstützung und Hilfe veröffentlicht. Gern gehen wir auch in deren Diskussion


W. Gabler
Ltr. Redaktion ASL

Atemschutzlexikon.de zieht um

Das Atemschutzlexikon gibt es seit 18 Jahren, 11 davon digitalisiert als www.atemschutzlexikon.de Unter der Leitung von Dipl.-Ing. W. Gabler arbeiten eine Reihe von Atemschutzexperten, Ärzten, Ausbildern und anderen Fachleuten aus Feuerwehr, Industrie und Behörden an dessen stetigen Ausbau dieser Homepage. Durch deren Leistung hat sich die Seite bis heute kontinuierlich zu einem unabhängigen und neutralen Fachgremium entwickelt. Ein Wert, den die Nutzer zu schätzen wissen. So wurde z. B. 2018 über 2,6 Millionen mal auf das Atemschutzlexikon zugegriffen, 2019 bereits 2,7 Millionen mal und im ersten Halbjahr 2020 allein schon 1,9 Millionen mal.
Trotz dieser Erfolge erkannte die Redaktion aber auch, dass das Atemschutzlexikon in unserer heutigen modernen Zeit den Gewohnheiten, dem Bedarf und den digitalen Möglichkeiten der Nutzer immer weniger entsprach. Die stürmische Entwicklung von Elektronik und social media in den letzten Jahren erforderte zunehmend moderne Darbietungsmöglichkeiten zu nutzen. Die hohe Anzahl der Zugriffe sorgte so für die Herausforderung, das Atemschutzlexikon den aktuellen Tendenzen anzupassen. Deshalb beschloss die Redaktion Mitte 2019 das Atemschutzlexikon einer kompletten Überarbeitung durch Modernisierung, Erweiterung und Aktualisierung zu unterziehen. Hauptziel war dabei die Digitalisierung des Werkes den modernen Anforderungen besser anzupassen und seine unbegrenzten digitalen Verfügbarkeit zu sichern.
Eine Arbeitsgruppe unter der Führung von Dipl. Ing. W. Gabler begann im Herbst 2019 in kooperativer Arbeit diese Jahrhunderaufgabe.
Dank des Engagement der Dräger Safety AG & Co. KGaA gelang es diese massive und äußerst umfangreiche Arbeit bis zum Sommer 2020 erfolgreich abzuschließen und unter der neuen Adresse www.atemschutzlexikon.com zu eröffnen.
Dank der aktuellen Unterstützung durch Dräger Safety AG & Co. KGaA, der Ecolab Deutschland GmbH und der MEIKO Maschinenbau GmbH & Co. KG haben wir es geschafft, die unentgeltliche Nutzung aller Angebote der Homepage beizubehalten.

Im Namen aller Beteiligten W. Gabler (Ltr. Red. ASL)

1 Vorwort zu Auswahl und Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung im Atem – und Körperschutz

Mit der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) im Atem – und Körperschutz macht man das verfügbar, was für den Schutz der Menschen beim Umgang mit Gefahren erforderlich ist. Diese neue PSA muss die erforderliche, die ausgewählte sein. Sie muss zur richtigen Zeit in erforderlicher Qualität und Quantität zur Verfügung stehen und finanziell in den Rahmen des Haushaltplanes passen.

Der Prozess der Beschaffung ist umfangreich. Er verlangt detailliertes technisches und ökonomisches Fachwissen. Von der erfolgreichen Umsetzung des Prozesses können Erfolg oder Misserfolg, gegebenenfalls sogar das Leben abhängen.

Knappe öffentliche Haushalte und gesetzliche Anforderungen an die Ausrüstung machen es Einkäufern von Persönlicher Schutzausrüstung, auch und gerade von Atemschutzausrüstungen nicht einfach: Welches ist das geeignete Produkt für unsere Anforderungen? Gibt es einen favorisierten Hersteller? Mit welcher PSA lassen sich die Gefahren in meinem Tätigkeits-, Gefahren- oder Ausrückebereich kompensieren? Was kostet die Anschaffung und wie hoch sind die Betriebskosten? Wie oft fallen Reparaturen an und welche Wartungszyklen muss ich beachten? Wer kann die Wartung der PSA ausführen? Wo und wie schnell bekomme ich Ersatzteile? Wer gewährleistet den Service und die Versorgung mit erforderlichen Betriebsmitteln? Wie und in welchen Umfang werden mir Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung gewährt?

Um die Nutzer der Homepage atemschutzlexikon.de bei der Beantwortung dieser Fragen und der Bewältigung des Prozesses der Auswahl und Beschaffung mit all seinen Facetten zu unterstützen, hat die Redaktion diesen Abschnitt eröffnet. Zunächst sollen grundlegende Hinweise die Anforderungen an die Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung im Atem – und Körperschutz verständlich erklären. Im Folgenden werden Beispiele die Komplexität von Be-schaffungsmaßnahmen verständlich erläutern.

2 Rechtliche Grundlagen für die Auswahl und Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung im Atem – und Körperschutz

1 Grundsatz

Das Grundprinzip für Auswahl und Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung im Atem – und Körperschutz (PSA) ist einfach: der Unternehmer ist für die Beschaffung geeigneter PSA für ihre Beschäftigten zuständig. Er allein trägt die dafür und für die Wartung der PSA anfallenden Kosten. Im öffentlichen Bereich, also in den Städte und Gemeinden, sind für die Beschaffung geeigneter PSA die Bürgermeister zuständig. In den Gemeinden beschaffen entweder die Feuerwehren die PSA selbst oder eine zentrale Beschaffungsstelle bzw. das zuständige Ordnungsamt. Im industriellen Bereich beauftragt der Unternehmer meist den Sicherheitsverantwortlichen damit.
Gleich wer die Auswahl und Beschaffung der erforderlichen PSA durchführt, der hat eine gewaltige Anzahl an gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Nur wenn er das tut, lässt sich Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bzw. der Ehrenamtlichen bei der Arbeit oder im Einsatz positiv beeinflussen.
Folgende Abschnitte zeigen die zu beachtenden rechtlichen Grundlagen auf. Basis für alle Länder der Europäischen Union bilden die europäischen Richtlinien. Von denen werden die jeweiligen nationalen rechtlichen Grundlagen direkt und widerspruchsfrei abgeleitet.

2 Europäische Grundlagen

Die Schaffung des europäischen Binnenmarktes ist erklärtes Ziel der europäischen Länder. Weltweit als Vorbild angesehen, soll durch einen möglichst radikalen Abbau von Handelshemmnissen ein weitestgehend homogenes Wirtschaftsgefüge entstehen. Dieser Wille der europäischen Völker zum Ausbau des einheitlichen Binnenmarktes in seiner Form des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwingen zum Durchsetzen einheitlicher Voraussetzungen, auch und besonders der rechtlichen und normativen Grundlagen.
Der Schutz menschlichen Lebens in Gefahrensituationen gliedert sich da mit ein. Eine einheitliche Herangehensweise an die Schutzbedürfnisse und Schutzerfordernisse ist und bleibt eine internationale Aufgabe. Gefahren machen bekanntlich nicht vor Ländergrenzen halt. Wolken aus Brandrauch oder Chemikalien, luftgetragene radioaktiv kontaminierte Aerosole, giftige Chemikalien in Grundwässern, Flüssen, Seen und Meeren – sie alle kennen keine Ländergrenzen.

Gefahrstoffe wie Asbest wurden in vielen Gebäuden verbaut. Die grenzüberschreitende Gefahrenproblematik ist uns tragisch bekannt, z. B. durch das Reaktorunglück von Tschernobyl.
Für die europäische Gestaltung der Grundlagen einheitlicher Sicht- und Herangehensweisen bei der Formung der Schutzbedürfnisse, Schutzerfordernisse und Schutzmöglichkeiten wurden für den Bereich der Persönlichen Schutzausrüstung im Atem- und Körperschutz von der EG Richtlinien verabschiedet, u.a. die

  • Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicher-heit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (89/391/EWG)
  • Richtlinie über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Be-nutzung persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (89/656/EWG Arbeitsplatzrichtlinie)
  • Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlamentes und des Rates über Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V)

Das in Kraft treten der PSA-Verordnung zog 2017 in Deutschland u.a. eine Überarbeitung des Vergaberechtes nach sich. Davon ist nach den EU-Richtlinien 2014/24/EU (Vergaberichtlinie) und 2014/23/EU (Konzessionsrichtlinie) die Beschaffung von Atemschutz- und Körperschutz betroffen. Damit soll gesichert werden, dass das Vergabegesetz Neutralität und Gleichbehandlung aller in die Vergabeprozesse einbezogenen sicherstellt.
Die PSA-Verordnung fordert im Wesentlichen, dass die Arbeitgeber den Arbeitsbereich ihrer Beschäftigten auf Gefährdung der menschlichen Gesundheit und des Lebens zu untersuchen haben.
Sollten sich die bei dieser Risikoanalyse festgestellten Gefahren nicht beseitigen lassen, muss der Arbeitgeber zur Gefahrkompensierung Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Dazu können auch Atem- und Körperschutz gehören. Die Richtlinie „89/686/EWG“ enthält Mindestforderungen, denen u.a. auch die Atemschutz- und Körperschutzausrüstungen entsprechen müssen.

3 Nationale Grundlagen

Europäisches Recht wird in nationales Recht umgesetzt werden. Für den Bereich der Persönlichen Schutzausrüstung regelt das der deutsche Gesetzgeber vor allem mit

  • Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSGV) und seine Verordnungen, z. B. der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen (8. GPSGV); so verlangt beispielsweise der § 6 des GPSGV die CE Kennzeichnung der Produkte als Kennzeichen erfolgreicher Zertifizierung
  • das Arbeitsschutzgesetz als Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
  • die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Druckgeräterichtlinie (DGRL) als Richtlinie mit den Anforderungen an Druckgeräte für das Inverkehrbringen von Druckgeräten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), auf der Basis der Richtlinie 97/23/EG (Pressure Equipment Directive (PED) der EU.

Auf die Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung des Atem- und Körperschutzes bezogen, legen diese rechtlichen Grundlagen u.a. fest, welche Sicherheitskriterien im weitesten Sinn in Arbeitsstätten und bei Persönlicher Schutzausrüstung durchzusetzen sind und das einheitliche Bau- und Prüfvorschriften (Europanormen – EN) die Grundlage ihrer Zulassung (auch: Zertifizierung ) für den europäischen Binnenmarkt darstellen.
Unfallversicherungsträger und Arbeitgeber regeln auf der Grundlage der nationalen Rechtsgrundlagen mit spezifischen Vorschriften, wie Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und Feuerwehrdienstvorschriften spezielle Anforderungen. Dabei dürfen nationale Festlegungen keinen Widerspruch zu europäischen Vorschriften enthalten.
Die im europäischen Richtlinienwerk und nachfolgend im deutschen Gesetzes- und Verordnungswerk enthaltenen Forderungen nach Analyse der Gefahren in den Arbeitsbereichen wird mit Hilfe der Gefährdungsanalyse umgesetzt. Die vorhandenen und erkannten Gefahren sind zu beseitigen, insbesondere durch technische Maßnahmen und / oder durch organisatorische sowie technologische Veränderungen. Diese Lösungen besitzen Priorität. Sind solche Lösungen theoretisch und praktisch nicht möglich bzw. nicht genügend wirksam, muss PSA die Gefahren auf die Beschäftigten kompensieren. Zu solchen Beispiele zählen z. B.:

der Brandrauch mit seinen zahlreichen Gefahren, z.B. seinen hochtoxischen Atemgiften bei Feuerwehreinsätzen, PSA u.a.: Atemschutz, Feuerwehrschutzkleidung, Feuerwehr-schutzstiefel, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzhelm

Atemgifte mit produktionsimmanenter Bedeutung im Bereich industrieller Atemschutz, PSA u.a. Atemschutz, Körperschutz bis hin zu Chemikalienschutzanzug

Diese Zulassung ist mittels CE-Zeichen (Konformitätszeichen) zu dokumentieren.
Zulassungsberechtigt sind staatlich autorisierte Prüfstellen, in der Deutschland vor allem

  • die DEKRA Testing and Certification GmbH in Essen: Vollmasken, Filter, Pressluftatmer, Chemikalienschutzanzüge, Tauchgeräte
  • das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitssicherheit in Sankt Augustin: Vollmasken, Filter, Pressluftatmer, Chemikalienschutzanzüge
  • die Zertifizierungsstelle der Bergbauberufsgenossenschaft in Bochum: u.a. Atemanschlüsse, Filter, Regenerationsgeräte und
  • die Zertifizierungsstelle der Berufsgenossenschaften in Erkrath: Filter.

In Deutschland nahm sich für den Bereich Atem- und Körperschutz mit Rettungsaufgaben (Bereich Feuerwehr) und für den Bereich Atem- und Körperschutz ohne Rettungsaufgaben (Bereiche Industrie und Gewerke) die VFDB, Referat 8 (Persönliche Schutzausrüstung) die Gefährdungsanalyse der PSA als Aufgabe an. Das Referat analysierte die Gefahren, denen Einsatzkräfte vor allem der Feuerwehr ausgesetzt sind. Anschließend ermittelte es die Eigenschaften, die u.a. Atemschutzgeräte und Chemikalienschutzanzüge besitzen müssen, um deren Träger vor den Einsatzgefahren zu schützen. Berücksichtigung fanden dabei auch nationale Besonderheiten, z. B. der von der Einsatztaktik diktierte Mindestluftvorrat an Atemluft in Pressluftatmern und das Bestreben nach Einheitsanschlüssen zwischen Atemanschluss und Filter bzw. Lungenautomat sowie die Austauschbarkeit der Druckluftflaschen innerhalb der 200-bar- bzw. 300-bar-Technik. Damit konnte die bisher gewohnte logistische Absicherung im Atemschutz deutschlandweit beibehalten werden, ohne europäische Vorschriften zu verletzen.
Das Referat 8 fasste die Ergebnisse der Analyse in ihrer Richtlinie „vfdb-Richtlinie 0810 – Richtlinie zur Auswahl von PSA auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze der deutschen Feuerwehren“ zusammen.
Produkte, die die in dieser Richtlinie auf gezeigten Eigenschaften besitzen, sichern

  • die volle Kompensation der Gefahren des Einsatzes bzw. der in der Risikoanalyse ermittelten Gefahren
  • die im Atem- und Körperschutz erforderlichen hohen Sicherheitsqualitäten
  • die Logistik der Einsätze infolge der im Rahmen der Produkthaftung möglichen Austauschbarkeit. So lassen sich z. B.
    • Druckluftflaschen für Pressluftatmer des Herstellers x auf Geräte des
      Herstellers Y aufschrauben, wenn sie vom Flaschentyp her passen
    • Pressluftatmer des Herstellers X an Vollmasken des Herstellers Y befestigen, wenn sie vom System her passen
    • bebänderte Vollmasken des Herstellers X unter Feuerwehrschutzhelme des Herstellers Y anlegen, wenn das nicht einer der Hersteller untersagt
    • adaptierbare Vollmasken von Masken-Helm-Kombinationen des Hersteller X nicht an Helmen der Helm-Masken-Kombinationen des Herstellers Y anbringen, es sei denn, der Helmhersteller genehmigt das ausdrücklich.
  • einen vertretbaren Kostenaufwand für Beschaffung und Unterhaltung, da sie die Einsatzgefahren abdecken und dennoch universell im Baukastenprinzip gebaut individuelle Ergänzungen gestatten
  • ein qualifiziertes Gefahrenmanagement gegen regionale und überregionale Gefahrsituationen.

Sie erfüllen die von der Europäischen Union in Kraft gesetzten Normative, Bau- und Prüf- bzw. Zertifizierungsbedingungen und decken die Anwenderforderungen aus den Bereichen Atem- und Körperschutz der Feuerwehr und aus dem industriellen Bereich ab.
Zum Erkennen, welche Atemschutzausrüstung den Forderungen der vfdb-Richtlinie 0810 entspricht, lässt sich eine Liste der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie BG RCI nutzen. Hier wird regelmäßig veröffentlicht, welche Atemschutzgeräte positive Prüfergebnisse besitzen, also welche für den europäischen Markt geeignet sind.

3 Hinweise zur Organisation der Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung im Atem – und Körperschutz

1 Organisationsgrundlagen

Beschaffung im großen Umfang, vielleicht sogar im Umfang eines oder mehrere Landkreise in Abstimmung umliegender Kreisen und Kommunen bietet Vorteile wie

  • Rabatte und Sonderkonditionen nutzbar
  • günstig gestaltbare Folgekosten wie Ersatzteil-, Reserve-, Wartungs- und Prüfkosten
  • verbesserte Arbeitsbedingungen in den Atemschutzwerkstatt
  • Sicherung der Logistik künftiger Einsätze infolge Sicherung der Kompatibilität bestimmter Geräteteile und Geräte, vor allem auch in Hinsicht auf die Zusammenarbeit mit benachbarten Feuerwehren und bei Großeinsätzen.

Bei der Beschaffung sollte vor allem die erforderliche Aufgabenerfüllung der Geräte im Vordergrundstehen. PSA muss in der Lage sein, alle vorhandenen Gefahren zu kompensieren. Die Einsatzkräfte müssen ihre Aufgaben sicher geschützt erfüllen können.
Bei der Kostenanalyse sollten darüber hinaus auch die Gesamtkosten in die Entscheidungsfindung einfließen. Das sind neben den Kosten der PSA selbst auch alle Nachfolgekosten. Dazu gehören auch Kosten, die die zu empfehlende Spezialisierung der Atemschutzgeräte-warte beim Hersteller und das zu empfehlende Training mit der neuen Technik vor dem Ersteinsatz verursachen.

2 Qualitative Anforderungen an die Beschaffung

Die Qualität der Beschaffung bestimmt maßgeblich mit, welchen Einsatzwert der Nutzer der PSA erreicht. Öffentliche Anwender, z.B. kommunale Feuerwehren, müssen ihre Beschaffung auf der Grundlage der jeweiligen kommunalen Finanzpläne organisieren. Um PSA mit tatsächlich erforderlichen Eigenschaften zu beschaffen, kann also eine langwierige Vorbereitung erforderlich werden. Es ist möglich, dass PSA zum Schutz vor extremen Gefahren teurer ist als gleichartige PSA zum Schutz vor geringeren Gefahren.
Nichtöffentliche Atemschutzanwender haben ähnliche Planungs- und Budgetgrundlagen zu beachten.
Beschaffung von PSA ist immer unter Beachtung von 3 Seiten zu organisieren und durchzuführen:

  • Beachtung der erforderlichen qualitativen Eigenschaften und erforderlichen Mengen der PSA
  • Zuschnitt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Haushaltes auf die erforderliche Leistungsfähigkeit der zu beschaffenden PSA, ggf. lassen sich die Stückzahlen der Beschaffung auch auf Jahresscheiben splitten
  • Einhaltung der Haushaltgrundsätze nach Beschlussfassung

Für alle an der Beschaffung Beteiligten bedeutet das die Sicherung der gleichberechtigten Wirkung von Fachkenntnis und Ökonomie. So muss z.B. der Beschaffer von Atemschutzausrüstung mit Hilfe seiner Atemschutzfachkenntnis alle technischen Erfordernisse seiner Beschaffung mit den Möglichkeiten und Angebote der Hersteller vergleichen und die auswählen, die den Anforderungen der Aufgabenerfüllung genügen. Beachten sollte der Atemschutzverantwortliche dabei auch die Kriterien Service, Garantie, Rabatte, Preis-Leistungs-Verhältnis und Nebenkosten.

3 Haushaltgrundsätze

Folgende Haushaltgrundsätze sollten bei der Beschaffung im öffentlichen Bereich durchgesetzt und im nichtöffentlichen, privaten Bereich analog angewendet werden:

  • Beschaffung sichert Aufgabenerfüllung
    Sicherheit der Nutzer der PSA steht im Vordergrund, Ökonomie unterstützt die Sicherheit
  • Sicherheit und Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
    Beschaffung sicherer und zur Kompensation der Gefahren fähiger PSA mit minimalen
    Mitteln realisieren
  • Jährlichkeit
    jährliche Planung der Beschaffung
  • Öffentlichkeit
    Offenlegung der Haushaltpläne
  • Einheit und Vollständigkeit
    Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltplan
  • Bruttoveranschlagung
    Einnahmen und Ausgaben werden getrennt veranschlagt
  • Einzelveranschlagung
    Aufgaben werden nach Verwendungszweck, z. B. Reparatur, Ersatzbeschaffung oder Investition, geführt und den Einzelplänen, Abschnitten oder Unterabschnitten des Haushaltplanes zugefügt
  • Zweckbindung der Einnahmen
    vorbestimmte Einnahmen sind bestimmungsgemäß zu verwenden
  • Kassenwirksamkeit
    Einnahmen sollten Ausgaben decken

Der Verantwortliche für die Beschaffung, gleich ob im  öffentlichen oder privaten Bereich, muss also seine Vorstellungen  immer in den Gesamthaushaltplan unter Beachtung o. g.  Grundsätze einbringen. Dafür ist zusammenfassend folgendes  zu beachten:   

  • die Beschaffung muss sich zwingend ergeben
  • bei den Beschaffungszielen sollte der zuverlässige Schutz der PSA-Nutzer bei der Aufgabenerfüllung die wirtschaftlichen Gesichtspunkte übertreffen
  • für den Beschaffungsgegenstand sind rechtzeitig mehrere Angebote einzuholen
  • Prüfen der Beschaffungskosten und Einordnung entsprechend der Wertgrenze im Haushalt
  • Planvorgaben übertreffende Kosten lassen sich durch rechtzeitige Haushaltsarbeit vermeiden oder wenigstens auf Jahresscheiben verteilen
  • Einordnen der erforderlichen Ausgaben in den Einzelplan/Abschnitt/Unterabschnitt des Haushaltplanes
  • Notwendige Begründung für die Beschaffung anfügen, z. B. Ersatz-, Ergänzungs- oder Neubeschaffung nach DIN, EN o. ä.) bei der jeweiligen Gruppe oder Untergruppe
  • Beschaffung erst nach der Haushaltbestätigung und Mittelzuweisung durchführen
  • Scheinausschreibungen (Vertragspartner liegt vorher fest) sind unzulässig
  • Angebotsabgabe- und Lieferfristen müssen richtig bemessen sein
  • die Auftragsbedingungen müssen exakt definiert sein.

4 Grundsätze für die Vergabe der Beschaffungsaufträge

Die Vergabe der öffentlichen Mittel zum Zwecke der Beschaffung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage der „Verdingungsordnung Leistungen“ (VOL) mit Teil A „Allgemeiner Teil“ und Teil B „Allgemeine Geschäftsbedingungen“. Ähnliche Verfahrensweisen nutzen auch private Einkäufer.

Die VOL legt fest, dass die Beschaffung (hier Sprachgebrauch: Vergabe von Leistungen) nur möglich ist durch

  • öffentliche Ausschreibungen, z. B. in Tages- oder Amtsblättern
    Hinweis: Öffentliche Ausschreibungen sind für Atemschutzbeschaffung wenig
    geeignet, da nur eine begrenzte Zahl an Herstellern am Markt existiert
  • beschränkte Ausschreibung
    Hinweis: vor allem für Investitionen im Atemschutz günstig
  • freihändige Vergabe
    Hinweis: nur unter begrenzten Bedingungen möglich, z. B. zum Ausnutzen von
    Sonderrabatten, bei außergewöhnlichen Dringlichkeiten, zur
    Havariebeseitigung und bei Folgeinvestition, wobei der Beschaffer
    aktenkundig nachweisen muss, warum die Ausschreibungen nicht möglich
    waren.

Entsprechend den Festlegungen der EU müssen öffentlicher Auftraggeber ab einem Schwellwert von 214.000,- € Liefer- und Dienstleistungsaufträgen europaweit ausschreiben.
Nach der Ausschreibung folgt die Vergabe. Dabei unterliegt der Ausschreiber folgenden Grundsätzen:

  • die Vergabe sollte nur erfolgen an
    • fachkundige Bewerber mit gesicherter, einwandfreier Ausführung/Herstellung der Leistung
    • leistungsfähige Bewerber, die Voraussetzungen nachweisen können zur sicheren Erfüllung der technischen und wirtschaftlichen Ausführung/Herstellung der Leistung
    • zuverlässige Bewerber mit der Gewähr für vertragsgemäße Erfüllung der Vergabe und eventuell erforderliche Betreuung der Leistung, z. B. Servicevertrag zur Wartung eines Atemluftkompressors oder eines Prüfgerätes
  • Einholung von Referenzen über die Bewerberfirmen sind statthaft
  • für den Verwaltungsakt der Beschaffung muss der Beschaffer dem Bieter (Hersteller, Zwischenhändler) eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes übergeben, dass mindestens aus Anschreiben, Leistungsbeschreibung und ergänzenden Erläuterungen bestehen sollte.

4 Ablauf einer Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung im Atem– und Körperschutz

Beschaffungen laufen in folgender Reihenfolge ab:

  1. Bedarfsermittlung
  2. Bestandskontrolle
  3. Budgetplanung
  4. Ausschreibung mit Anschreiben, Leistungsbeschreibung, ergänzenden Erläuterungen
  5. Auswertung Ausschreibung und Lieferantenauswahl
  6. Budgetfreigabe
  7. Bestellung
  8. Bestellüberwachung
  9. Wareneingang
  10. Qualitäts- und Quantitätskontrolle
  11. Zahlungsabwicklung.
Folgende Mindestinhalte gehören zu einer Ausschreibung:
  • Anschreiben Anschriften, Vergabeart, Leistungsart, Leistungsumfang, Leistungsort, eventuelle Aufteilung in Lose, Ausführungs- und Lieferfristen, Termine für Ablauf Angebots- und Angebotsbindefrist, erforderlichenfalls Referenzen und Angaben zu Sicherheitsleistungen
  • Leistungsbeschreibung erschöpfend eindeutige Beschreibung zum unzweideutigen Verständnis für alle Bewerber mittels Auflistung technischer Daten (für die Atemschutzbeschaffungen am günstigsten) oder mittels verbaler Benennung und Formulierung
  • ergänzende Erläuterungen zur Abrundung von Anschreiben und Erläuterungen gesetzlicher Grundlagen, z. B. der VOL.

Als günstig für die eindeutige Einschätzung der Angebote hat sich das Anfordern aller Folgekosten erwiesen. Um eine vorzeitige Öffnung der eingegangenen Angebote zum Zwecke unzulässiger Preisabsprachen auszuschließen, müssen die Posteingangsstelle und die entscheidende Stelle getrennt voneinander sein.
In der Posteingangsstelle sind die Angebote zu registrieren. Zur Eröffnung müssen sie noch verschlossen vorliegen. Bei vollständigem Angebot entsprechend Ausschreibung und VOL werden die Bewerberunterlagen an den Fachmann, z. B. den Leiter Atemschutz, zur Auswahl übergeben. Er vergleicht die Angebote nach funktionellen, technischen u. ä. Parametern. Preisliche Gesichtspunkte beurteilt der Kämmerer oder ein anderer Finanzfachmann.
Das Angebot mit dem günstigsten Preis-Leistungs-Verhältnis wird von ihnen favorisiert an den Entscheidungsbefugten übergeben. Abweichungen davon, z.B. bei einer Folgebeschaffung, sind ausführlich zu begründen. Die Angaben der Bieter sind vertraulich zu behandeln.
Die Bestellung erfolgt unter Wahrung der Angebotsfrist.

5 Herstellerservice im Bereich Persönliche Schutzausrüstung im Atem– und Körperschutzkomfortabel, effektiv, und bedarfsgerecht nutzbar

In Zeiten knapper Kassen wird es zunehmend schwerer, Einsatzkräften den erforderlichen Schutz angedeihen zu lassen, den sie benötigen. Gefahren im Arbeits-, Ausrücke- oder Gefahrenbereich gibt es sehr viele. Universeller Schutzbedarf besteht daher bei fast allen Eins-ätzen der Feuerwehr, exakt kalkulierbarer Schutzbedarf bei den meisten Arbeitseinsätzen. Atemgifte, Brandruße, Chemikalien, Blut, Sekret, infektiöse Stoffe, Gifte, Chemikalien, radio-aktive Stoffe, gefährliche Stäube wie Asbest – die Zahl der die Menschen bedrohenden gefährlichen Stoffe scheint nahezu unbegrenzt. Sie wächst täglich.

Um dennoch in die Gefahrenbereiche vordringen zu können um dort z. B. Rettung zu leisten oder Arbeitsaufgaben zu erfüllen, benötigt man die Gefahren kompensierende Schutzausrüstungen. Eingedenk der Kassenlage werden neue Lösungen zur Beschaffung und Nutzung dieser Persönlichen Ausrüstungen benötigt. Dafür bieten moderne und zeitnah agierende Hersteller von Atem- und Körperschutz z. B. Service-Pakete an. Mit relativ preiswerten Lösungen werden den Nutzern damit Lösungen angeboten, die ihnen personell oder bzw. und materiell entlasten. Letztlich also immer Geld sparen. Dazu zählen z. B.:

  • Optimierung der Bestellung von Serviceleistungen und Beauftragung der Drägerwerk AG & Co. KGaA mit Reparatur, Wartung einschließlich Prüfungen und Instandhaltung von Atemschutzgeräten und Gasmesstechnik durch Digitalisierung des Beauftragungs-vorganges unter https://www.herstellerservice.de/
  • Service-Pakete zum Ausleihen von funktionstüchtigen Geräten, die über einen zu vereinbarenden Zeitraum alle anfallenden Inspektionen, Wartungen und Reparaturen enthalten
  • Erstellen von Nutzungskonzepten über benötigten Atem- und Körperschutz und deren Ausleihe
  • Absicherung qualifizierter und termingerechter Wartung entsprechend erforderlicher bzw. vorgeschriebener Wartungsintervalle der beim Nutzer vorhandenen, geliehenen oder geliesten Atemschutz- und Körperschutzausrüstung einschließlich der Führung der Geräte-nachweise
  • Ausleihe von Mietgeräten während Wartungs- oder Reparaturgeräten
  • Regelmäßige Unterweisung des Bedienpersonals, z. B. an Atemluft-Kompressoren nach Technischer Richtlinie Gase TRG 402
  • Durchführung von Risikoanalysen und Erarbeitung von Vorschlägen zur Ausrüstung für die Gefahrkompensierung
  • Reparatur-Austausch (RAT) für spezielle Teile von Atemschutzgeräten, z. B. Druckminderer, wobei der Nutzer gebrauchte und reparaturwürdige Teile an den Hersteller sendet und dafür werksüberholte, gleichwertige Teile mit Garantie erhält
  • feste Planung von Ersatzteillieferungen zur Sicherung hoher Liefergeschwindigkeiten und geringer Lagerbestände

6. Technische Hinweise für die Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung für die Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung im Atem – und Körperschutz

1 Grundverständnis

Wer Persönliche Schutzausrüstung beschafft, kauft für Gegenwart und Zukunft. Die Qualität der Produkte ist heute so, dass lange Nutzungszeiten möglich sind. Die beschafften Typen der Persönlichen Schutzausrüstung Pressluftatmer und Vollmasken z. B. begleiten die Anwender viele Jahre, oft sogar mehr als ein Jahrzehnt. Deshalb sind derartige Beschaffungsvorhaben besonders gewissenhaft zu prüfen. Von besonderer Bedeutung ist die Auswahl des Gerätesystems. Ob die Entscheidung für Überdruck oder Normaldruck, zu 200 bar oder 300 bar-System fällt, hängt von vielen Faktoren ab, u.a. von

  • den Gefahren im Ausrückebereich, z. B. radioaktive Gase sowie ultragiftige Dämpfe und Flüssigkeiten können zum Beschaffen von Atemschutz mit Überdruckausführung zwingen
  • zu erwartenden Einsatzzeiten bei herausragenden Einsatzobjekten, z.B. können möglich-erweise bevorstehende Einsätze in Tunnel- und U-Bahnanlagen zur Beschaffung von Regenerationsgeräten zwingen
  • der Einsatzlogistik, z. B. kann es sinnvoll sein, mit der Ausrüstung der Nachbarfeuerwehr kompatibel zu sein
  • Kompatibilitätserfordernissen zwischen verschiedener Persönlicher Schutzausrüstung, z.B. zwischen Feuerwehrschutzhelm und Chemikalienschutzanzug.

Bei der Auswahl der zu beschaffenden Geräte sollten sich die Verantwortlichen vor allem nach den erforderlichen Eigenschaften der Geräte richten. Die neuen Geräte müssen die in der Risikoanalyse ermittelten Gefahren sicher kompensieren können. Die technischen Para-meter und taktischen Eigenschaften müssen auch den härtesten Einsatzbedingungen stand-halten. Das steht den Atemschutzgeräteträgern auch gesetzlich zu. Wer besonders gründlich an die Auswahl herangeht, sollte auch sich ggf. bereits erkennbare Tendenzen der Entwicklung von Gefährdungen im Ausrückebereich in die Betrachtungen einbeziehen. So kann es z. B. notwendig sein

  • bei beginnender Bauplanung für große Tiefgaragen, über die Beschaffung von Pressluft-atmern mit 2 CFK-Druckluftflaschen 6,8 l / 300 bar nachzudenken
  • bei Vorbereitung von Abbruch- oder Umbauarbeiten an Gebäuden besonders auf Asbest zu prüfen und bei Vorhandensein dieser Gefahr die Beschaffung von Druckluftschlauchgeräten zu prüfen
  • für die Arbeitssicherheit in großen Tunnel- oder Kanalanlagen die Beschaffung von Re-generationsgeräten zu überlegen.

Darüber hinaus stehen auch Herstellerservice und Nachfolgekosten zur Prüfung. Empfehlenswert ist die gründliche Erprobung der Angebote.
Zusammengefasst ergeben die Anforderungen der Nutzer, dass die Persönliche Schutzausrüstung im Atem- und Körperschutz möglichst zuverlässige sein sollte. Gewünscht werden so kompakt wie möglich gebaute Geräte. Pflege, Wartung und Reparatur müssen eindeutig geregelt sein und sich unproblematisch durchführen lassen. Die Überprüfung des Betriebszu-standes muss sich zuverlässig erfolgen können. Gegen die starken Belastungen während der Handhabung in Übung und Einsatz muss diese PSA ausreichend widerstandsfähig sein, z. B. darf sie durch einsatztypische, mechanische und thermische Einwirkungen ihre Funktionsfähigkeit nicht verlieren. Von der Benutzung darf keine Gefährdung für den Träger ausgehen.
Neue Geräte müssen zugelassen und bei Inverkehrbringen zertifiziert sein. Damit ist der künftige Nutzer sicher, dass die Produktbeschaffenheit den Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entspricht. Es sollte nur PSA beschafft werden, die auf der Grundlage der „PSA-Richtlinie“ zertifiziert wurde und damit das „CE“-Zeichen auf dem Typenschild tragen und in der Gebrauchsanleitung enthalten. Empfehlenswert ist die Nutzung von Informationen über die jeweilige PSA aus den Informationen der Dekra-Exam. Damit ist auch der bedarfsgerechte, spätere Nachkauf von Geräteteilen zum Nachrüstern mit z. B. Überdruck oder elektronischer Sicherheitseinrichtungen an zertifizierten Pressluftatmern möglich, ohne die Zulassung in Frage zu stellen.
Einzelstücke persönlicher Schutzausrüstung im Bereich der Feuerwehr müssen mindestens viermal beschafft werden. Angriffs- und Sicherheitstrupp bedürfen der gleichen Ausrüstung.

Für bestimmte Einsätze können Kreislaufgeräte notwendig werden, z. B. bei Einsätzen in Autobahntunneln, Kanalisation, Schächte, Hochhäuser, Überdruckbaustellen, U-Bahnanlagen. Dafür benötigen die die Feuerwehren speziell aus- und fortgebildete Atemschutzgeräteträger sowie Atemschutzgerätewarte.
Konkurrenz für Regenerationsgeräte bieten derzeit die wesentlich preiswerteren Pressluftatmer mit 2 Stück 6,8 l / 300 bar- CFK-Flaschen (s.o.).

2 Technische Anforderungen an Persönliche Schutzausrüstung

Der Inhalt folgender Tabelle verdeutlicht am Beispiel eines Pressluftatmers die Anforderungen der Feuerwehren an dieser Atemschutztechnik.

Tabelle: Anforderungen für hohen Nutzwert und beste Sicherheit an
Atemschutzgeräten
KriteriumErwartungen der Nutzer
Sicherheit• Einhaltung europäischer Normen, z. B. der DIN EN 137 Atemschutzgeräte – Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer) mit Vollmaske – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
• Robustheit, ausreichend Widerstand gegen einsatztypische Belastungen
• ausreichend und deutlich wirksame Sicherheitseinrichtungen, z. B. Warneinrichtung, Sicherheitsventil, Manometer, Durchströmbegrenzung zur Manometerleitung, Druckentlastung am Manometer
• injektorlose Warneinrichtung als Restdruckwarner
• absolute Zuverlässigkeit, vor allem der Atemluftführung
• Druckminderer und Lungenautomat sichern zuverlässige Atemluftbereitstellung und konstante Druckparameter
• sicheres und schnelles Anlegen, einfache Bedienung, leicht erlernbare Handhabung
• geringes Gerätegewicht und ergonomisch bestimmte Verteilung am Körper
• Gerätegewicht und ergonomisch bestimmte Verteilung am Körper
• auch bei niedrigen oder hohen Temperaturen einsatzbereit
• geringe Atemwiderstände und ausreichendes Atemluftangebot
• Ventile an Druckluftflaschen mit mindestens 120 J Bruchfestigkeit
• leicht erreichbares und auch im Dunkeln gut ablesbares Manometer
• keine Behinderung durch Geräteteile bei Einsatz, z. B. durch Manometer an spezifische Einsatzbedingungen anpassbar
zu Sicherheit• problemloses, schnelles Wechseln des Lungenautomaten
• möglichst großen Vorrat an Atemluft
• Tragevorrichtung weitestgehend stabil gegen Hitze und Belastung durch Chemikalien
• Wartung nach Richtlinie vfdb 0840 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr oder Bedienungsanleitung möglich
• unproblematische Dekontaminierbarkeit nach Einsatzende
• Anbringung optional vorhandene Zusatzausrüstung vom Gerätehersteller bereitgestellt und genehmigt, z.B. Notsignalgeber, Bewegungsmelder und Sprechgarnitur
Komfort• hoher Tragekomfort, z. B. gleichmäßige Gewichtserteilung, Bauchgurt
• überführt Großteil der Last auf Lenden- und Beckenbereich
• geringe Eigenmasse
• kleine und leichte Lungenautomaten, die sich unproblematisch an der
• Vollmaske befestigen lassen und keine Sichtbehinderung ergeben
• unkomplizierte Demontage, Montage, Pflege einschließlich Desinfektion und Wartung
• Akzeptanz durch Atemschutzgeräteträger und Atemschutzgerätewarte
• verständliche Bedienungsanleitung und Wartungsanleitung
Wirtschaftlichkeit• Nutzung des Baukastenprinzip, um preiswert gewünschte Ergänzungen wie Zweitanschluss oder Schnellfüllanlage nachrüsten zu können und unproblematisch zwischen den Systemen Über-druck/Normaldruck und 200-bar/300- bar wechseln zu können
• bewährte Systeme von Vorgängermodellen übernehmbar
• gutes Preis- Leistungsverhältnis
• lange Lebensdauer
• Pflegeleichtigkeit
• geringer Wartungsaufwand, lange Wechselfristen für Austauschteile
• leistungsfähiges, dichtes Servicenetz des Herstellers
• dauerhafte Absicherung der Ersatzteilversorgung
• ausreichend Zubehör in hoher Qualität problemlos beschaffbar
• Wartung ohne Spezialwerkzeug im Zugriffsbereich des Geräteträgers
• und nicht autorisierten Atemschutzgerätewartes
• regelmäßige und fachlich fundierte Betreuung durch Vertriebsmitarbeiter, reelles Preis-Leistungsverhältnis

Die Ergebnisse der Prüfung der zur Beschaffung anstehenden Atemschutzgeräte sollen dem für Auswahl und Einsatz Verantwortlichen sowie dem künftigen Nutzer zeigen, ob

  • die dem Hersteller obliegende konstruktive und gestalterische Umsetzung der Vor-schriften und Normen nicht im Widerspruch zum Bedarf des Bestellers stehen
  • die Geräte sicher handhabbar sind
  • der Hersteller die grundlegenden Praxisforderungen im Rahmen von Produkthaftung, Komfort, Wirtschaftlichkeit und Wartungsfreundlichkeit berücksichtigt hat.

3 Beispiel für Atemschutzausrüstung im Bereich industrieller Atemschutz – Schutz vor Asbestinkorporation

In den zurückliegenden Jahren 1950 bis etwa 1990 wurde Asbest in großem Umfang genutzt

Heute wissen wir, dass dieses silikatische Mineral außerordentlich gefährlich ist. Seine faserige Struktur ermöglicht die Einatmung seiner frei gesetzten mikroskopisch feinen Fasern und damit deren Eindringen in ungeschützte Lungen. Die biologisch nicht abbaubaren Teilchen sorgen im Körper für chronische Gewebereizungen. Die führen im schlimmsten Fall zu Asbestose, zu Tumoren am Kehlkopf, Bauchfell und Herzbeutel.

Im Bereich Abbrucharbeiten und Gebäudesanierungen entstehen bei vielen Baustellen älterer Gebäude eben diese Gefahren. Besonders hier kommt also dem Schutz der Beschäftigten vor Asbestfasern große Bedeutung zu. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ schreibt deshalb in ihrem Ab-schnitt 9.2 „Atemschutz“ u.a. auch vor, besonders bei höheren Konzentrationen umluftunabhängige Atemschutzgeräte zu benutzen. Dafür eignen sich besonders Druckschlauchgeräte, ggf. mit einem Filter P3 wahlweise betreibbar. Derartige Geräte sichern ihre Nutzer effizient und kostengünstig vor den beschriebenen Gefahren. Auf dem Markt gibt es davon nur weni-ge im Angebot. Ein solches Gerät stellte jetzt die ASUP GmbH vor. Dieses „Druckluft-Schlauchgerätes ENVIRO/ASUP“ ist ein ortsbewegliches Druckluftversorgungssystem, ausgerüstet mit bis zu 4 Stück 10 m langen Druckluftzuführungsschläuchen zu den Atemschutzgeräteträgern. So lassen sich bis zu vier Atemschutzgeräteträger gleichzeitig mit Einatemluft versorgen. Entsprechend folgender Gerätedarstellung verbindet ein Druckluftzuführungsschlauch das Luftversorgungssystem mit dem Verbindungsstück, dem sich an-schließenden Atemschlauch, dem Geräteanschlussstück mit Partikelfilter P3 und schließlich mit dem Atemanschluss des Atemschutzgeräteträgers, eine Vollmaske. Die vom Atemschutzgeräteträgers ausgeatmete Luft strömt in die Umgebungsatmosphäre.

Das „Druckluft-Schlauchgerät ENVIRO/ASUP“ ist für den ortsgebundenen Einsatz in der Industrie, in Gewerbebetrieben, in der Landwirtschaft und auf Baustellen sowie bei Abbrucharbeiten mit Asbestgefahr zwischen – 30° C und + 60° C vorgesehen. Auf Grund der Konstruktion und Gewichtsverhältnisse ist das „Druckluft-Schlauchgerät ENVIRO/ASUP“ gut für den Einsatz in engen Räumen geeignet.

Bei der Auswahl von PSA vor allem für Bereiche mit Asbestgefahr eines der wenigen Atemschutzgeräte für Bereich mit hohen Asbestkonzentrationen.