Erste-Hilfe-Raum nach Norm

Name:

Volker Reinhardt und weitere 130 Leser

Frage:

Liebe Redaktion von www.atemschutzlexikon.de,

vor einiger Zeit hatten Sie in dankenswerter Weise unsere Anfrage zu Festlegungen zur Atemschutzüberwachung beantwortet. Heute haben wir eine weitere Frage, die sich aus der Modernisierung unserer Atemschutzübungsanlage und Ihrem Beitrag zur Gefährdungsbeurteilung von Atemschutzübungsanlagen ergibt.

Können Sie uns weiterhelfen, wie der nach Norm vorzusehende Erste-Hilfe-Raum zu gestalten und auszurüsten ist?

Antwort

Hallo Herr Reinhardt,

wichtige Ausführungen zum Erste-Hilfe-Raum einer Atemschutzübungsanlage enthalten vor allem

  • DIN 14093-04 Atemschutz-Übungsanlagen, Planungsgrundlagen
  • ASR A4.3_1 Erste Hilfe-Räume
  • TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
  • DGUV Vorschrift 49 UVV Feuerwehren
  • Gefährdungsbeurteilung einer Atemschutzübungsanlage, Veröffentlichung im www.atemschutzlexikon.de

Nähere Hinweise und eine Kommentierung der neuen ASR A4.3_1 Erste Hilfe-Räume haben wir veröffentlicht unter http://www.atemschutzlexikon.de -> recht -> news

Mit besten Grüßen

W. Gabler

Ltr. Redaktion ASL

Beschaffenheit Maskenbrille

Name:

Rolf-Markus Schuhknecht

Frage:

Ich muss ab sofort eine Brille zum Ausgleichen meiner Fehlsichtigkeit tragen. Der Arzt aus meiner Untersuchung G 26/3 vor 3 Tagen hat mir dazu eine Maskenbrille verordnet. Eignen sich dafür alle Maskenbrillen?

Antwort

Hallo Herr Schuhknecht,

Maskenbrillen sollen Fehlsichtigkeiten von Atemschutzgeräteträgern beim Tragen von Vollmasken ausgleichen. Art und Form der Maskenbrillen sind vom Hersteller der Vollmaske vorbestimmt und abhängig vom Typ der Vollmaske. Grundsätzlich müssen also Maskenbrillen mit der Vollmaske kompatibel sein. Der Hersteller der Vollmaske legt fest, welche Maskenbrille der Atemschutzgeräteträger mit welchem Vollmaskentyp tragen kann.

Das Material der optischen Gläser ist nicht vorbestimmt, muss aber z. B. Beständig sein gegen Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Aus diesen beiden Gründen muss nach „PSA-Benutzerverordnung“ eine Maskenbrille mit der Vollmaske gemeinsam europäisch zertifiziert sein. Während dieser Zulassung muss die Maskenbrille die Anforderungen an die Vollmaske DIN EN 136/3 bestehen. Dementsprechend können nur die Hersteller eine rechtsverbindliche Auskunft über das zertifizierte Material der optischen Gläser ihrer Maskenbrillen geben.

Dipl. Ing. W. Gabler
Redakteur