Desinfektionsbedarf

Name:

Werner Gretzschel

Frage:

Ich helfe in unserer Betriebsfeuerwehr dem Atemschutzgerätewart. Jetzt wurde ich gefragt, warum benutzte Atemschutzausrüstung (Vollmaske und Lungenautomat Pressluftatmer) eigentlich desinfiziert werden muss. Können Sie mir dafür Argumente liefern?

Antwort

Beim Beatmen von Vollmasken und Pressluftatmern sondert der Atemschutzgeräteträger Schweiß, Sekret und Ausatemfeuchte ab, die sich in der Vollmaske absetzen. In Versuchen nachgewiesen vermögen sie sogar bis in den Lungenautomat hinein zu fließen und zu tropfen. In diesen Körperflüssigkeiten befinden sich zahllose Mengen von Keimen, ggf. auch pathogene Mikroorganismen und Viren.

Damit besteht ein hohes Ansteckungspotential für jeden nachfolgenden Anwender oder den die Ausrüstung behandelnden Atemschutzgerätewart. Um diese Gefahr auszuschließen und die Gesundheit der Anwender und Atemschutzgerätewarte bestmöglich zu schützen, ist die Abtötung pathogener Keime und die Inaktivierung von Viren durch Desinfektion nach jeder Benutzung das oberste Gebot. Das schreiben die Hersteller von Atemschutzausrüstunen in ihren Bedienungsanleitungen vor und enthalten die entsprechenden Vorschriften, z. B. die vfdb-Richtline „0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“ als Forderungen.

Dipl. Ing. W. Gabler

Redaktion

Desinfektionsmittel Incidin Rapid

Name:

Grete Gerstenberger

Frage:

Ich arbeite als Atemschutzgerätewart. Jetzt wurde mir das Desinfektionsmittel Incidin Rapid angeboten. Dabei erfuhr ich, dass ich mit diesem Desinfektionsmittel nur noch 15 min bei 1,5 %-iger Konzentration benötige. Stimmt das? Kann ich das selbst nachweisen?

Antwort

Hallo Frau Gerstenberger,

ja, Ihre Informationen sind richtig. Entsprechend der der Redaktion vorliegenden Datenblätter des Incidin Rapid können wir das bestätigen. Sie müssen aber die vorgegebenen Durchführungshinweise des Herstellers exakt beachten, z. B. die Konzentration von 1,50 % einstellen und als Technologie die Flächendesinfektion als Tauchdesinfektion durchführen.

Die Werte wurden vom Hersteller Ecolab in einer zusätzlichen Wirksamkeitsprüfungen nach den Normen EN 14561 *) und EN 14562 *) geprüft. Diese Testungen haben eine Einsatzkonzentration von 1,5% bei 15 min Einwirkzeit ergeben. Damit ist für PSA eine Wirksamkeit gegenüber Bakterien, Hefen, die wichtigsten (behüllten) Viren abgedeckt.

Den Desinfektionserfolg können Sie selbst nachweisen. Dazu stehen Ihnen folgende 2 Verfahren zur Verfügung:

  1. Abklatschprobe, exakter Nachweis. durchgeführt innerhalb von 4 Tagen durch Sachverständige
  2. Schnelltest, orientierende Ergebnisse, durchgeführt durch Sachkundige, z. B. Sie als eingewiesener Atemschutzgerätewart, innerhalb von 5 Minuten.

Dipl. Ing. W. Gabler

Redakteur

*)
EN 14561
Chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika – Quantitativer Keimträgerversuch zur Prüfung der bakteriziden Wirkung für Instrumente im humanmedizinischen Bereich – Prüfverfahren und Anforderungen

und EN 14562
Chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika – Quantitativer Keimträgerversuch zur Prüfung der fungiziden oder levuroziden Wirkung für Instrumente im humanmedizinischen Bereich – Prüfverfahren und Anforderungen

Beide Normen sind die praxisrelevanten Prüfmethoden für die Tauchdesinfektion. Sie sind identisch mit den Prüfmethoden der ehemaligen DGHM von 2001(heute VAH) , die für die praxisnahe Instrumentendesinfektion verwendet werden.

Desinfektion Intubationsbesteck

Name:

Michael Markus

Frage:

Mich interessiert, ob Incidur mit 2% Konzentration geeignet ist, um Intubationsbesteck zum Wiedergebrauch keimfreil zu reinigen.und wenn ja, in welcher vorgeschriebenen Zeit und Vorgehensweise.

Antwort

Sehr geehrter Herr Markus,
Incidur ist ein gutes Desinfektionsmittel für die Flächendesinfektion im Atemschutz, z. B. für die Desinfektion benutzter Vollmasken und Lungenautomaten. Für die von Ihnen durchzuführende Instrumentendesinfektion ist aber „Sekusept plus“ besser geeignet. Es tötet Keime auf Instrumenten nach Körperkontakt sicherer ab als es Incidur vermag.

Die Werte von „Sekusept plus“ in der Desinfektionslösung, also die

• Konzentration
• Einwirkdauer und die
• Temperatur

der Desinfektionslösung entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung des Herstellers bzw. der Homepage www.ecolabhealthcare.de.

Gern empfehle ich Ihnen noch, wenigstens einmal jährlich durch eine Abklatschprobe die Desinfektionswirksamkeit Ihrer Tätigkeit nachweisen zu lassen. Das ist nicht vorgeschrieben, sichert aber auf Dauer einen ausreichenden Kontrollnachweis.

Dipl. Ing. W. Gabler