Mayday bei Übungen

Name:

Giselbert Herbauer

Frage:

„MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY“ – soll ich diesen Notruf für einen Atemschutznotfall auch bei Übungen anwenden? Kann ich bei diesem Funkruf nicht irrtümlich die Handlungskette nach einem tatsächlichen Notruf auslösen?

Antwort

Sehr geehrter Herr Herbauer,
ja, das ist möglich. In 2012 hat eine Atemschutzübung zur Notfallrettung tatsächlich fälchlicher weise zu einem Alarmieren weiterer Rettungskräfte geführt. Bei einer Übung baute der Angriffstrupp einen Notfall in die Übung ein und meldete diesen mit dem Mayday-Notruf. Die über den Übungsinhalt nicht informierte Wehrleitung wollte daraufhin die Übung abbrechen und die Atemschutznotfallrettung (ASNR) einleiten, da sie an einen richtigen AS-Notfall glaubte.

Rechtliche Vorgabe

bundesweit einheitliches Stichwort zur Verdeutlichung von Reallagen ist entsprechend Polizeidienstvorschrift PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst, Pkt. 4.5.3:
„Tatsachenmeldungen im Rahmen einer Übung sind durch den besonderen
Vermerk — Tatsache — zu kennzeichnen. Sie unterbrechen den
Übungsverkehr.“

Praktikable Lösung

Um diese Festlegung praktikabel und im Realfall nachvollziehbar zu gestalten empfehle ich, dass der Übungsleiter mit allen Teilnehmern der Übung für die Zeit der Übung vereinbart: die für das Üben von Notfällen zu benutzenden Worte zur Kennzeichnung des angenommenen und zu übenden Notfalls
Beispiel: „Achtung Übung“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …
….“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

So lassen sich mit den Einsatzgrundsätzen konforme Verhaltensweisen bei Atemschutzunfällen üben und festigen, ohne Verwirrung bei den Atemschutzgeräteträgern zu verursachen, wenn ein realer Notfall eintritt. Es bleibt der Originalnutruf nach FwDV 7 Pkt. 7.6 der Extremsituation bei realen Unfällen, Notfällen oder sonstigen realen Ereignissen zu benutzende Worte „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6) vorbehalten.

Für den Fall, dass die übende Einheit für eine tatsächliche Atemschutznotfallrettung benötigt wird, vereinbart der Übungsleiter mit der Leitstelle für die Zeit der Übung beim Eintreten von realen Unfällen, Notfällen oder sonstigen realen Ereignissen zu benutzende Worte, z. B.

Beispiel1: „Achtung Tatsache“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

Beispiel 2: „Achtung Realfall“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

Dipl. Ing. W. Gabler

Neue Ausbildung – AS-Beauftragter

Name:

Gerd Tröge

Frage:

Gibt es in Deutschland tatsächlich Lehrgänge „Atemschutzbeauftragte“ und was wird darin gelehrt?

Antwort

Sehr geehrter Herr Tröge,

ja, es gibt solche Lehrgänge mit identischen Inhalten an einzelnen Landesfeuerwehrschulen.

Ab Herbst 2012 bietet z. B. die Landesfeuerwehrschule Sachsen diesen Lehrgang als „Beauftragter Atemschutz“ an. Auf Nachfrage bestätigte man der Redaktion, das in diesem Lehrgang innerhalb von 2 Tagen die Teilnehmer eine Ausbildung zum Ausführen von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Atemschutz erhalten, für deren Ausführung nicht unbedingt eine Atemschutzwerkstatt vorhanden sein muss und die Sachkunde des Atemschutzgerätewartes entbehrlich ist. Zu den Lehrgangsinhalten zählen:

  • Rechtsgrundlagen Atemschutz
  • Reinigen, Verwalten, Lagern
  • Atemluft, Druckluft, Druckbehälter
  • Hinweise zur Durchführung von Fortbildung der Atemschutzgeräteträger
  • Einsatzbereitschaft Atemschutzgeräte
  • einfache Fehlersuche
  • Vorgehensweise bei Gerätedefekten
  • Unfallverhütung
  • Wechsel Druckluftflasche, Wechsel Lungenautomat, Thermische Überlastung
  • vertiefende Gerätekunde

Ziel ist, die Leiter Freiwilliger Feuerwehren im Bereich AS zu entlasten und das Niveau der Sicherheit im Atemschutz weiter zu erhöhen.

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler

Voraussetzungen ASGT

Name:

Erhard Metzler (u.a.)

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Dürfen Einsatzkräften unter Pressluftatmer eingesetzt werden, die nur die Ausbildung zum Truppmann Teil 1, den Sprechfunker und den Atemschutzgeräteträger abgeschlossen haben? Kann dieser Kamerad trotzdem mit einem erfahrenen Truppführer unter Atemschutz eingesetzt werden?

Die FwDV 2 sieht den ASGT-Lehrgang nach dem TM 1 vor. Jedoch sagt sie auch, dass die Truppmannfunktion erst nach dem TM 2 vollständig ist. Was ist richtig?

Antwort

Sehr geehrter Herr Metzler

die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich u.a. aus der FwDV 2 Ausbildung der FF, aktueller Stand vom Februar 2012. Dort wird im Pkt. 3.2 ausgeführt:

„3.2 Lehrgang Atemschutzgeräteträger (ASGT)
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene „Truppmannausbildung Teil 1 (TrM 1)“. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein.“

Einsatzkräfte, die also ASGT, Sprechfunker und mindestens TrM 1 sind, dürfen Sie unter Pressluftatmer einsetzen. Voraussetzungen sind dann aber auch

  • gültige G 26/3
  • kein behindernter Körperschmuck und keine tiefen Narben im Bereich der AS-Geräte
  • keine Haare im Bereich der Dichtkontur der Vollmaske
  • aktuelle gesund: frei von behindernden Krankheiten, von behindernden Medikamenten, Drogen und Alkohol
  • Fortbildung absolviert: 1 x p.a. Belastungsübung, 2 Stunden Unterweisung pro Jahr, ggf. eine zusätzlich AS-Übung

Ihr Kam. kann also im Einsatz oder bei Übungen unter AS eingesetzt werden. Vorteilhaft ist auf jeden Fall die Unterstellung unter einen erfahrenen Truppführer.

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler