Sichtbehinderung für Atemschutzübungen

Name:

Meik Laschinka

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir planen eine Übung wobei unter anderem Rauchbomben eingesetzt werden sollen.
Meine Frage an sie, ist das mit den Atemschutzgeräten machbar da sich der Rauch überall festsetzt.
Bestehen da Gefahren oder besteht die Möglichkeit das die Geräte Schäden davon ziehen?

Antwort:

Hallo Herr Laschinka,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zur Imitation von Brandrauch gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Verwendung von sog. Rauchbomben ist die ungünstigste. Die ist nicht empfehlenswert, weil bei der Verbrennung des Rauchpulvers gesundheitsbedenkliches Rauchgas entsteht, das sich nur schwer unter Kontrolle halten lässt und das Gegenstände einschließlich Feuerwehrschutzkleidung mit Ruß verschmutzen kann.

Besser geeignet sind Nebelmaschinen. Das Sind Geräte, in denen ein spezielles Fluid erhitzt und verdampft wird. Diese Dämpfe sind unbedenklich. Diskonebel wird z. B. so erzeugt. Diese Geräte werden mit Strom betrieben und können sehr effektiv dichten Nebel produzieren. Dennoch lassen sich die AS-Geräteträger (ASGT) gut unter Kontrolle halten, da Sprechfunk problemlos nutzbar ist und der Ausbilder problemlos im Nebel atmen kann. Bestimmte Fluidsorten enthalten Geschmacksstoffe, z. B. Vanille. Bei deren Verwendung kann man den Nebel gleichzeitig zur Dichtprobe der Atemanschlüsse der ASGT nutzen. Für die Nebelmaschinen gibt es mehrere Hersteller. In verschiedenen Ausführungen sind sie bereits für knapp 300,- € in guter Qualität im Angebot. Viele Atemschutzübungsstrecken, technische Zentren und AS-Werkstätten leihen die Geräte aber auch aus.

Sehr einfach lassen sich aber auch durch Folien Sichtbehinderungen für ASGT schaffen, in dem man bei deren Vollmasken die Sichtscheiben mit Folie verklebt.

Beste Grüße

Dipl. Ing. W. Gabler
Ltr. Redaktion asl

Handgerätekarten für Gerätenachweis

Name:

Erich Daniel Schöffenhauer und weitere 240 weitere Anfrager

Frage:

Liebe Redaktion ASL,

in Ihrem Merkblatt 4 schreiben Sie, dass Instandhaltungsarbeiten und Prüfergebnisse von Atemschutzgeräten sicher zu dokumentieren sind. Muss ich das unbedingt auf elektronisch gestützten und digitalisierten Gerätekarten ausführen oder kann ich das auch noch auf bisher üblichen Handkarten ausführen? Woher bekomme ich heute noch solche Hardware?

Antwort:

Hallo Herr Schöffenhauer,

Die Sicherheit der feuerwehrtechnischen Ausrüstung ist ständig zu gewährleisten. Viele Quellen beinhalten dazu Vorschriften und Festlegungen. So müssen die Hersteller z.B. im Rahmen ihrer Produkthaftung eine detaillierte Prüf- Wartungs- und Bedienungsanleitung vorgeben. Weitere Festlegungen enthalten u.a. Gerätesicherheitsgesetz, technische Richtlinien, DIN und DIN-EN Normen und Unfallverhütungsvorschriften. Man kann z. B. der DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Gerät der Feuerwehr“ entnehmen, das für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben sind. Das gleiche gilt nach DGUV R 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ für Atemschutzausrüstungen der Feuerwehr oder dem industriellen Bereich. Prüfparameter, Zeitpunkt der Prüfung, Prüfablauf, Bewertung der Ergebnisse, Prüfverantwortlicher und Prüfungsdurchführender liegen also fest. Auch ist klar, dass Instandhaltungsarbeiten und Prüfergebnisse von Atemschutzgeräten sicher zu dokumentieren und nachweisbar sowie sicher aufzubewahren sind. Dafür müssen:

  • die Instandhaltungen und Ergebnisse der Prüfungen von Atemschutzgeräten sicher vor Fälschungen, Manipulation oder Missbrauch in Prüfprotokollen gespeichert werden
  • die prüfberechtigte Atemschutzgerätewarte nach jeder Prüfung eines Atemschutzgerätes dessen Prüfergebnisse sicher vor Fälschung, Missbrauch und Manipulation in einem Prüfprotokoll dokumentiert
  • die Prüfprotokolle mit den Aufzeichnungen der Instandhaltungen, Prüfungen und Prüfbescheide mindestens während der gesamten Verwendungsdauer der Atemschutzgeräte aufbewahrt werden, wenn der Hersteller der Atemschutzgeräte keine anderen Vorgaben erteilt
  • die Prüfprotokolle geführt entweder:
    • händig, mit Hilfe von vorgedruckten Gerätekarten oder
    • elektronisch, mittels Computer des Prüfgerätes oder separatem PC.

Derartige Gerätekarteien sind nicht form- oder medieumgebunden. Sie können in Form eines Karteikartensystem als Hardware, aber auch als Software gestützte Version genutzt werden. Die hier im atemschutzlexikon.de vorgestellte Gerätekartei für die Atemschutzausrüstung ermöglicht ihrem Nutzer die manuelle Erfassung aller erforderlichen Geräte- und Geräteprüfdaten. Damit sichert deren Nutzung die händische Niederschrift aller Daten übersichtlich, leicht erfass- und nachvollziehbar. Sie dient gleichzeitig als exakter Prüf- und Lagernachweis. Gern können Sie diese Karten, auch kostenfrei, übernehmen. Sollte Bedarf bestehen, kann auch eine digitale Version individuell bereit gestellt werden.

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler

Quelle: W. Gabler, R. Friedrich „Gerätekartei Feuerwehr“ , Boorberg Verlag

Gewährleistung der Sicherheit von PSA bei Verschleiß

Name:

35 gleichartige Anfragen zum Thema Verschleiß an PSA

Frage:

Liebes Atemschutzlexikon-Team,

wir benutzen Pressluftatmer, u.a. PA 94, PA 94+, BD 96 und BDmini. Bei einigen davon sind die Oberstoffe der Begurtungen verschlissen, z. B. eingerissen und aufgescheuert. Vom zuständigen Feuerwehrtechnischen Zentrum unseres Landkreises bekam ich auf meine Nachfrage zur Sicherheitslage die Antwort, dass die Mängel nicht sicherheitsrelevant sind. Ihrer Meinung nach können die Geräte noch weiterhin im Einsatz benutzt werden. Wärme und Beflammung wären auch kein Problem. Der intervallmäßige Wechsel der Begurtung würde ohne turnusmäßig vollzogen. Ist der Defekt der Begurtung wirklich nicht schlimm? Kann ich meine Atemschutzgeräteträger im Einsatzfall bedenkenlos in den Gefahrenbereich gehen lassen? Nach wieviel Jahren sollte die Begurtung gewechselt werden?

(Text redaktionell gekürzt und leicht geändert)

Antwort:

Thematisch ähnliche Anfragen erreichten www.atemschutzlexikon.de zur Abnutzung an Tragetaschen von Rettungsgeräten, Chemikalienschutzanzügen und Regenerationsgeräten. Die nachfolgende Antwort trifft dafür gleichartig zu.

Vielen Dank für Ihre Frage an www.atemschutzlexikon.de. Sie sprechen darin ein schweres Problem an. Wie verfährt man mit PSA, die Verschleißerscheinungen aufweist. Dafür gibt es keine einheitliche Lösung.

Bei Verschleiß der Tragevorrichtung (auch: Begurtung) eines Pressluftatmers gibt es allerdings klare Rahmenregelungen. Entsprechend der Richtlinie vfdb RL 0840 Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren, Tabelle 3 und Abschnitt 3.4 sind Pressluftatmer mit Tragevorrichtung, ohne Lungenautomat und Flasche aller 6 Jahre einer Grundüberholung durch den Gerätehersteller oder durch vom Hersteller autorisierte Personen zu unterziehen. Spätestens dabei hätte Ihr FTZ den Mangel erkennen und erforderlichenfalls die verschlissenen Begurtungsteile auswechseln müssen.

Wenn der Schutzstoff bzw. Überzug der Begurtung verschlissen ist, entspricht er nicht mehr den Bedingungen, den die Begurtung während der Zertifizierung und Zulassung des Pressluftatmers hatte. Damals wurden auch die Einflüsse von z. B. Wärmestrahlung und Beflammung auf den Pressluftatmer geprüft. Ob die bei der Zertifizierung erreichten Sicherheiten gegen thermische Belastung bei dem geschilderten Abnutzungsgrad noch erreicht werden, lässt sich nach augenscheinlicher Kontrolle der verschlissenen Begurtung sicher nicht beurteilen. Wer kann den einschätzen, ob Ihre Pressluftatmer bei starker Brandauswirkung noch sicher vom Atemschutzgeräteträger (ASGT) getragen werden kann oder ob die Gefahr besteht, z. B. durch einwirkende Zugkräfte abgerissen zu werden?

Erforderlichenfalls kann man die Sicherheit im Rahmen einer Gefahrenanalyse nach Betriebssicherheitsverordnung Abschnitt 2 prüfen. Dazu benötigen Sie aber apparative Voraussetzungen zur Quantifizierung der mechanischen Stabilität bei thermischer Belastung. Ich empfehle Ihnen im Interesse der Sicherheit Ihrer ASGT, den wohl ohnehin anstehenden Begurtungswechsel vorzuziehen.

Beste Grüße

W. Gabler

Ltr. ASL

Verschleiß an PA Bauchgurt