Definition
Das Tragen von Gegenständen wie Ausrüstungen und Persönlicher Schutzausrüstung durch Personen, z. B. Einsatzkräfte der Feuerwehr, während Übung und Einsatz.
Bildquelle: Dräger AG
Das Tragen von Gegenständen wie Ausrüstungen und Persönlicher Schutzausrüstung durch Personen, z. B. Einsatzkräfte der Feuerwehr, während Übung und Einsatz.
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