Definition
Rettung des sich in Gefahr befindendlichen Atemschutzgeräteträgers aus eigener Kraft, ggf. mit Unterstützung des zweiten Truppmitgliedes und mit Hilfe von im Trupp mitgeführter Hilfsmittel, z.B. Feuerwehrleine.
Bildquelle: Dräger AG
Rettung des sich in Gefahr befindendlichen Atemschutzgeräteträgers aus eigener Kraft, ggf. mit Unterstützung des zweiten Truppmitgliedes und mit Hilfe von im Trupp mitgeführter Hilfsmittel, z.B. Feuerwehrleine.
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