Unfallversicherung

Definition

Bestandteil der Sozialversicherung, der Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherstellen soll.

Erläuterung

Die Kosten der Pflichtversicherungen „Unfallversicherung“ tragen die Arbeitgeber. Atemschutzgeräteträger der öffentlichen Feuerwehren sind über die Gemeindeunfallversicherungen oder Feuerwehrunfallkassen unfallversichert, die von privaten Feuerwehren oder aus dem industriellen Atemschutz über ihre Berufsgenossenschaften.

Bildquelle: Dräger AG