Definition
Person, die aufgrund ihrer medizinischen Beurteilung befähigt ist, Geräte zur praktischen Erprobung zu tragen.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Die Befähigung wird für Atemschutzgeräteträger, z. B. durch die Erfüllung der Arbeitsmedizinischen Grundsätze „G26“, erteilt (DGUV R112-190)