Versuchsperson

Definition

Person, die aufgrund ihrer medizinischen Beurteilung befähigt ist, Geräte zur praktischen Erprobung zu tragen.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Die Befähigung wird für Atemschutzgeräteträger, z. B. durch die Erfüllung der Arbeitsmedizinischen Grundsätze „G26“, erteilt (DGUV R112-190)