Definition
ist die Eignung eines Atemschutzgerätes für eine konkrete Benutzung unter Berücksichtigung der Eigenschaften der atemschutzgerätetragenden Person, der Tätigkeit und der Arbeitsschwere.
Bildquelle: Dräger AG
ist die Eignung eines Atemschutzgerätes für eine konkrete Benutzung unter Berücksichtigung der Eigenschaften der atemschutzgerätetragenden Person, der Tätigkeit und der Arbeitsschwere.
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