Definition
Tragedauer eines Gerätes, in der alle festgelegten Funktionswerte ohne Gefährdung des Trägers erfüllt werden.
Erläuterung
Beispiel: nach EN 403 beträgt die Verwendungsdauer einer Brandfluchthaube 15 Minuten. (Verwendungsdauer von Filtern: DGUV R112-190 und DIN EN 14387).
Bildquelle: Dräger AG