unlösbar

Definition Nicht ohne Veränderung, Demontage oder Teildemontage durch Auflösung der unlösbaren Verbindung von der PSA entfernbare Zusatzausrüstung. Bildquelle: Dräger AG

Weiterentwicklung am „Stand der Technik“

Erläuterung Derartig weiterentwickelte PSA darf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Sie muss einer neuen EG-Baumusterprüfung unterzogen werden. Die bereits in den Verkehr gebrachten persönlichen Schutzausrüstungen dieses Typs unterliegen aber dem Bestandsschutz und bleiben hiervon unbetroffen.