Abstand für Prüfungen der Atemluftqualität

Name:

Kathrin Schatke

Frage:

Vielen Dank für Ihre interessanten und lehrreichen Seiten!Ich bin im Institut für Festkörperphysik der TU Berlin seit fast 25 Jahren beschäftigt. Da wir für die Herstellung von ……………… giftige Gase (Arsin, Phosphin, Ammoniak, …) einsetzen, benutzen wir regelmäßig PA (Überdruck!). ……… Wir haben einen eigenen Kompressor. Müssen wir die Atemluft am Kompressor und in den Atemluftflaschen prüfen? …

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Schatke (Sicherheitsbeauftragte/Laborleiterin)

Antwort:

Sehr geehrte Frau Schatke,


die Atemluft ist insbesondere für Atemschutzgeräteträger ein hohes Gut. Von Ihrer Qualität hängt deren Gesundheit ab. Deshalb muss ihre Zusammensetzung auch exakt Normvorgaben entsprechen. Die sind in der DIN EN 12021 „Atemgeräte – Druckgase für Atemschutzgeräte“ zusammengefasst. Sie gilt u.a. auch für Pressluftatmer. Aber weder die DIN EN 12021 noch andere Regeln, Vorschriften oder gar Gesetze regeln, wann exakt die Kompressoren von Druckluft/Atemluft, die Füllleisten der Atemluftfüllanlagen und die Inhalte von Druckluftflaschen, Atemluftflaschen mit Atemluftprüfgeräten wie „Aerotest“ zu prüfen sind. Selbst die Hersteller der Atemschutzgeräte legen in den Bediengungsanleitungen und Prüfanleitumngen nicht eindeutig nur eine „regelmäßige Prüfung der Luft in den Atemluftflaschen“ fest.
Für den Zeitpunkt derÜberwachung der Atemluft ist damit der Unternehmer verantwortlich. Um den Zeitpunkt richtig festzulegen, kann er das Arbeitsmittel „Gefährdungsbeurteilung“ benutzen bzw. benutzen lassen. Die DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten führt dazu in ihrem Abschnitt 3.1.1 Gefährdungsbeurteilung aus, dass die durch den Unternehmer bzw. seinen Beauftragten nach § 3 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsatze der Pravention“ (BGV/GUV-V A1, künftig: DGUV Regel 1) durchzuführen ist . „Gefährdungsbeurteilung“ ist eine Kurzbezeichnung für die Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz, deren Beurteilung und die Ableitung entsprechender Maßnahmen.
Für die Festlegung von Prüfabständen der Atemluftqualität sollten folgende Faktoren:

  • zur Gefährdungsermittlung Berücksichtigung finden wie
    Filterverschmutzung, Korossionen und Bildung von Kondenswasser
    im Luftleitungssystem;
  • zur Gefährdungsbewertung Berücksichtigung finden wie zu viel
    Wasser in der Einatemluft kann zu innerer Vereisung im
    Atemschutzgerät führen, Abweichungen der übrigen Parameter zur
    Schädigung der Atemschutzgeräteträger;
  • zur Rangfolge der Schutzmaßnahmen Berücksichtigung finden,
    die einen ausreichenden Abstand zwischen den Prüfungen
    sichern.

Zu empfehlen ist, wenigstens ein mal jährlich die kompromierte Atemluft am Kompressorausgang, an der Füllleiste und in den Atemluftflaschen entsprechend der Prüfvorgaben der DIN EN 12021 zu prüfen undnachzuweisen. Diese Abstände haben sich bewährt.

Dipl. Ing. W. Gabler
Redakteur