Name:
Werner Brauner
Frage:
Wozu benötigt man Atemschutzgerätewarte? Kann nicht ein Atemschutzgeräteträger die gleichen Aufgaben erfüllen?
Antwort
Sehr geehrter Herr Brauner
Die BGR/GUV-R 190 Benutzung von Atemschutzgeräten schreibt vor, dass Atemschutzgeräte u.a. sachkundig zu warten sind. Die mit Sachkunde durchzuführenden Tätigkeiten im Atemschutz sind ebenfalls dort definiert, z. B. Durchführung von Prüfungen, Wartungen und Desinfektion entsprechend der Vorgaben von Herstellern und der Richtlinie vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr.
Für diese Tätigkeiten hat der Verantwortliche sachkundige Personen einzusetzen. Das sind Atemschutzgerätewarte, die an einer Landesfeuerwehrschule, Hauptstellen Grubenrettungswesen oder beim Hersteller erfolgreich ausgebildet wurden, Atemschutzgerätewarte der Feuerwehren z. B. nach „FwDV 2 – Ausbildung der FF“ in einem 36-stündigem Lehrgang.
Wer also für Arbeiten im Bereich Atemschutz Sachkunde benötigt, muss Atemschutz-gerätewart sein, unabhängig davon, in welcher Örtlichkeit er diese Tätigkeit durchführt.
Atemschutzgeräteträger verfügen nicht über das dafür erforderliche Wissen.
Dipl. Ing. Wolfgang Gabler