Name:
Konrad Zucker (und 15 andere)
Frage:
Ich bin seit kurzem Ausbilder für Atemschutzgeräteträger und Truppmann/Trupp-führer. Beide Lehrgänge werden mit schriftlichen und praktischen Lernzielkontrollen abgeschlossen. Können Sie mir mit einer Übersicht für die Bewertung der Prüfungsleistungen helfen?
Antwort
Hallo Herr Zucker,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ja, es ist richtig, dass die genannten Lehrgänge mit Lernzielkontrollen abzuschließen sind. Für die Feuerwehren regelt dass die Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“.
Für die Auswertung sehr empfehlenswert ist die Verwendung des 15 Punkte-Systems. Dazu folgende Übersicht:
Bewertung von Leistungen mit dem 15-Punktesystem.
Note | Punkte | Leistungsbeschreibung | |
---|---|---|---|
1 | sehr gut | 14, 15 | Leistung entspricht den Anforderungen im besonderen Maß |
2 | gut | 11 – 13 | Leistung entspricht voll den Anforderungen |
3 | befriedigend | 8 – 10 | Leistung entspricht den Anforderungen im allgemeinen |
4 | ausreichend | 5 – 7 | Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht den Anforderungen aber im Ganzen |
5 | mangelhaft | 2 – 4 | Leistung entspricht nicht den Anforderungen, lässt aber erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
6 | ungenügend | 0, 1 | Leistung entspricht nicht den Anforderungen und selbst die Grundkenntnisse sind so mangelhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |
Bei sehr umfangreichen Lernzielkontrollen können Sie auch mit Hilfspunkten arbeiten. Für die Umrechnung von Hilfspunkten in das 15-Punktesystem können Sie die Gesamtanzahl der Hilfspunkte als 100 Prozent ansetzen und dann die niedrigeren Gesamtanzahlen der Hilfspunkte analog umrechnen.
Dipl. Ing. Wolfgang Gabler