Defibrillator in ASÜ vorgeschrieben?

Name:

Heinz Walther

Frage:

Hallo Atemschutzlexikon.de,

ich bin Ausbilder für Atemschutzgeräteträger. Dabei führe ich auch Ausbildung auf der kreislichen Atemschutzübungsstrecke durch. Zu deren Ausrüstung habe ich eine Frage. Unser Kommandant will gehört haben, dass es keine gesetzliche bzw. normative Regelung oder eine Forderung zum Ausrüsten der Atemschutzübungsanlage mit einem Defibrillator gibt? Ist das tatsächlich so?

Antwort

Hallo Kamerad Walther,

vielen Dank für Ihre Frage und die Genehmigung, unsere Antwort mit Ihrem Namen zu veröffentlichen.

Eine gesetzliche Festlegung zum Ausrüsten der Atemschutzübungsanlage mit einem Defibrillator gibt es derzeit tatsächlich noch nicht. Die zutreffende Norm DIN 14093 Atemschutz-Übungsanlagen – Planungsgrundlagen, derzeit gilt die Ausgabe 2014-04, enthält keine Forderungen zur Ausrüstung mit einem Defibrillator. Selbst die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften, vor allem die DGUV Information 205-008 Sicherheit im Feuerwehrhaus, enthalten keine derartigen Forderungen.

Aber die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), Referat 8 Persönliche Schutzausrüstung hat in einer Mitteilung vom Juni 2003 die Vorhaltung von Defibrillatoren bei der Durchführung von Atemschutzübungen empfohlen. Die Empfehlung lautet wörtlich:

Nicht zuletzt die Studie zur Stressbelastung von Atemschutzgeräteträgern bei Einsatzsimulationen im Feuerwehr-Übungshaus der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg hat auf die Tatsache hingewiesen, dass insbesondere bei s. g. „warmen“ Übungen die physische und psychische Belastung von Atemschutzgeräteträgern nicht unterschätzt werden sollte. Extreme Belastungswerte wurden vornehmlich bei weniger routinierten Einsatzkräften registriert.

Aus diesem Grunde empfiehlt das Referat 8, bei Atemschutzübungen eine qualifizierte Erste-Hilfe am Übungsort sicherzustellen und nach Möglichkeit auch die Verfügbarkeit von Defibrillatoren bei den Vorbereitungen zu berücksichtigen. Zunehmend bewähren sich bei Freiwilligen Feuerwehren s. g. automatische (externe) Laien-Frühdefibrillatoren (AED), die ggf. auch über Sponsoren zur Verfügung gestellt werden können.

Damit steht Ihnen also eine Grundlage zur Forderung nach Bereitstellung eines Defibrillators während der Benutzung der Atemschutzübungsstrecken zur Verfügung.

Ihr W. Gabler

Redakteur