Name:
anonym
Frage:
Wieviel KJ muss ich den bei der Belastungsübung nun einrechnen pro Hammerzug .
Vielen Dank im Voraus
Gruß Martin
Antwort
Hallo Kamerad ………………………………………..,
die Belastungswerte für Atemschutzübungsstrecken enthält die Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 7 Atemschutz“ als Minimalwerte in folgenden zwei Abschnitten:
2.1.2.2 Belastungsübung
Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit von 80 kJ, ab dem 50. Lebensjahr von 60 kJ, zu erbringen.
Beispiel für einen Übungsablauf:
- Begehen der Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15 kJ erbracht werden)
- Verrichten von 25 kJ Arbeit an mindestens zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Konditionsraum (zum Beispiel Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer)
- Begehen der verdunkelten Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15 kJ erbracht werden)
- Verrichten von 25 kJ Arbeit an mindestens zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Konditionsraum (zum Beispiel Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer)
4 Belastungswerte
Beispielhaft sind folgende Belastungswerte anzusetzen:
Übungsteil | Belastungsteil | Hinweise |
---|---|---|
zehn Meter Steigen (Treppe oder Leiter) | 10 kJ | Durchschnittsgewicht 100 kg einschl. PSA |
zehn Meter Orientierungsstrecke | 4 kJ | teils kriechend, teils gehend |
hundert Meter Laufband | 10 kJ | Laufgeschwindigkeit 6 km/h, mit Steigung 10 Prozent |
Als Arbeitsmessgeräte können auch andere geeignete Sportgeräte verwendet werden; zum Beispiel Fahrradergometer. Für diese Sportgeräte (Hinweis Gabler: und alle anderen ein-schließlich Schlaghammer) sind die Belastungswerte den Gerätebeschreibungen zu entneh-men.
Man sollte aber beachten, dass die FwDV 7 keine Hinweise zum Schlaghammer enthält. Die-ses Ergometer ist für Atemschutzübungsstrecken wenig empfehlenswert, da der zu trainie-rende Bewegungsablauf eher feuerwehruntypisch ist. Darüber hinaus besteht erhöhte Unfall-gefahr, z. B. bei falscher Körperhaltung beim Ziehen oder wenn das gespannte Zugseil vor-gabenwidrig losgelassen wird. Atemschutzgeräteträgerinnen dürfen wegen des zu hohen Gewichtes nicht am Schlagham-mer ziehen. So dürfen z. B. werdende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten be-schäftigt werden … Insbesondere nicht mit Arbeiten, bei denen regelmässig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel gehoben, bewegt oder befördert werden (§ 4 Abs. 2 Ziff. 1 und § 6 Abs. 3 Mutter-schutzgesetz) Nach Lastenhandhabungsverordnung als Ergänzung zum Arbeitsschutzgesetz und entspre-chend der Hettinger-Tabelle sollen folgende Richtwerte ohne Schutzmaßnahmen nicht über-schritten werden (Auszug):
- Grenzhublast in kg bei gelegentlichem Heben und Tragen
(weniger als zweimal je Stunde; bis zu 3-4 Schritten)
Lebensalter Frauen
19 bis 45 Jahre –> 15 kg
ab 45 Jahre –> 15 kg - Richtwerte für das Heben und Tragen von Lasten mit geradem Rücken und ohne Hilfsmit-tel nach Bayerischem Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik (Auszug): Heben (kg) Frauen
Alter (Jahre) wiederholt (5 bis 10% der ArbZ)
16 bis 19 Jahre –> 13 Kg
19 bis 45 Jahre –> 15 Kg
über 45 Jahre –> 13 Kg
Dipl. Ing. W. Gabler
Redaktion