Hammer als Ergometer

Name:

anonym

Frage:

Wieviel KJ muss ich den bei der Belastungsübung nun einrechnen pro Hammerzug .
Vielen Dank im Voraus

Gruß Martin

Antwort

Hallo Kamerad ………………………………………..,
die Belastungswerte für Atemschutzübungsstrecken enthält die Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 7 Atemschutz“ als Minimalwerte in folgenden zwei Abschnitten:

2.1.2.2 Belastungsübung
Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit von 80 kJ, ab dem 50. Lebensjahr von 60 kJ, zu erbringen.
Beispiel für einen Übungsablauf:

  • Begehen der Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15 kJ erbracht werden)
  • Verrichten von 25 kJ Arbeit an mindestens zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Konditionsraum (zum Beispiel Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer)
  • Begehen der verdunkelten Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15 kJ erbracht werden)
  • Verrichten von 25 kJ Arbeit an mindestens zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Konditionsraum (zum Beispiel Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer)

4 Belastungswerte
Beispielhaft sind folgende Belastungswerte anzusetzen:

ÜbungsteilBelastungsteilHinweise
zehn Meter Steigen (Treppe oder Leiter)10 kJDurchschnittsgewicht 100 kg einschl. PSA
zehn Meter Orientierungsstrecke4 kJ teils kriechend, teils gehend
hundert Meter Laufband 10 kJ Laufgeschwindigkeit 6 km/h, mit Steigung 10 Prozent

Als Arbeitsmessgeräte können auch andere geeignete Sportgeräte verwendet werden; zum Beispiel Fahrradergometer. Für diese Sportgeräte (Hinweis Gabler: und alle anderen ein-schließlich Schlaghammer) sind die Belastungswerte den Gerätebeschreibungen zu entneh-men.

Man sollte aber beachten, dass die FwDV 7 keine Hinweise zum Schlaghammer enthält. Die-ses Ergometer ist für Atemschutzübungsstrecken wenig empfehlenswert, da der zu trainie-rende Bewegungsablauf eher feuerwehruntypisch ist. Darüber hinaus besteht erhöhte Unfall-gefahr, z. B. bei falscher Körperhaltung beim Ziehen oder wenn das gespannte Zugseil vor-gabenwidrig losgelassen wird. Atemschutzgeräteträgerinnen dürfen wegen des zu hohen Gewichtes nicht am Schlagham-mer ziehen. So dürfen z. B. werdende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten be-schäftigt werden … Insbesondere nicht mit Arbeiten, bei denen regelmässig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel gehoben, bewegt oder befördert werden (§ 4 Abs. 2 Ziff. 1 und § 6 Abs. 3 Mutter-schutzgesetz) Nach Lastenhandhabungsverordnung als Ergänzung zum Arbeitsschutzgesetz und entspre-chend der Hettinger-Tabelle sollen folgende Richtwerte ohne Schutzmaßnahmen nicht über-schritten werden (Auszug):

  1. Grenzhublast in kg bei gelegentlichem Heben und Tragen
    (weniger als zweimal je Stunde; bis zu 3-4 Schritten)
    Lebensalter Frauen
    19 bis 45 Jahre –> 15 kg
    ab 45 Jahre –> 15 kg
  2. Richtwerte für das Heben und Tragen von Lasten mit geradem Rücken und ohne Hilfsmit-tel nach Bayerischem Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik (Auszug): Heben (kg) Frauen
    Alter (Jahre) wiederholt (5 bis 10% der ArbZ)
    16 bis 19 Jahre –> 13 Kg
    19 bis 45 Jahre –> 15 Kg
    über 45 Jahre –> 13 Kg

Dipl. Ing. W. Gabler
Redaktion