Incidur

Name:

Andreas Uebel

Frage:

Hallo,
ich bin eifriger Klicker Ihrer interessanten Seite zum Atemschutz.
Incidur, das Produkt ist überall im Einsatz, man hört so verschiedenes über Krebs erzeugend, mutagen.
Gibt es hier klare Aussagen?
Vielen dank

Antwort

Sehr geehrter Herr Uebel ,
vielen Dank für Studium und Lob unserer Homepage. Sie haben völlig recht. Das Desinfektionsmittel Incidur ist europaweit im Einsatz und besonders für die Desinfektion im Atemschutz geeignet. Deshalb empfehlen auch namhaften Hersteller von Atemschutzgeräten das Incidur in ihren Bedienungs- und Wartungsanweisungen für ihre Geräte als Desinfektionsmittel.

Um Ihre Frage vollständig und verständlich beantworten zu können, muss ich etwas umfangreicher antworten.

Incidur® ist ein u.a. für Deutschland zugelassenes Desinfektionsmittel. Es wurde nach DGHM Prüfmethoden erfolgreich begutachtet und als Flächendesinfektionsmittel zugelassen. Die Viruswirksamkeit wurde nach RKI- Richtlinie 1/2004 ermittelt. Demnach ist Incidur® ist wirksam gegen:

  • Bakterien (inkl. MRSA und Tuberkulose)
  • Hefen (Dermatophyten bzw. Hautpilze, Hefen)
  • behüllten Viren (z.B. H1N1, HIV, HBV, HCV) / begrenzte Viruzidie
  • Adeno- und Rotaviren

Es schützt also bei richtiger Anwendung vor den üblichen Keimen, die im Atemschutz vorkommen können. Das Produkt Incidur enthält als Wirkstoffe Glutaraldehyd und Glyoxal. Die werden aus Glyoxal gewonnen. Glyoxal wird bezeichnet und tatsächlich auch vom Hersteller gekennzeichnet, dass es in der Einstufung zu den Chemikalien zählt, die im Verdacht stehen, erbgutverändemde Wirkung zu besitzen. Diese Kennzeichnung besteht schon seit über 10 Jahren und hat sich seitdem auch nicht verändert. Diese Stoffe teilt man in 3 Kategorien ein. Während die Kategorien M1 und M2 bei einem erbgutverändemden Stoff zu einer Einstufung als „erbgutverändernd“ mit entsprechender Kennzeichnung (Symbol Totenkopf) führt, ist das bei Stoffen der Kategorie M3 nicht der Fall. Die Kategorie M3 bedeutet, es gibt einen Verdacht aber keinen ausreichenden Anhaltspunkt, dass eine erbgutverändernde (mutagene) Wirkung für den Menschen vorliegt. Glyoxal stuft man bei M3 ein. Darüber hinaus ist die Kennzeichnung von Incidur® mit „Irreversible Schäden möglich“ erforderlich, wenn der Glyoxalgehalt 1% übersteigt. Laut öffentlich einsehbarem Produktdatenblatt enthält Incidur® als Konzentrat 8,8g Glyoxal in 100g Konzentrat. Das Desinfektionsmittel wird mit einer Verdünnung auf 2% als Anwendungskonzentration für die Aufbereitung von Atemschutzmasken empfohlen. Diese Konzentration entspricht also nur einem Anteil von 0,176 % Glyoxal. Würde man also die 2%-ige Anwendungslösung zu Grunde legen, so wäre keine Kennzeichnung des Produktes notwendig. würde sich keine Kennzeichnung ergeben, da die Konzentration von Glyoxal unter 1% liegt.

Bei vorschriftsgemäßen Ansetzen der Lösung und ordnungsgemäßen Umgang mit der anwendungsfertigen Lösung Incidur® und Wasser ist also keine gesundheitliche Beeinträchtigung durch das Produkt gegeben. Bei der Desinfektion von Atemschutzausrüstung (z.B. Atemschutzmasken, Lungenautomaten und Zubehör) ist aber darauf zu achten, dass die vom Hersteller des Incidur® empfohlene Dosierung von 2% sowie die 15minütige Einwirkzeit strikt eingehalten werden

Fazit: Incidur® ist ein Desinfektionsmittel für Atemschutzgeräte, dass sich unproblematisch und schnell anwendungsbereit machen lässt und für den Menschen ungefährlich ist.

Dipl. Ing. W. Gabler