F-Schutzhelm in Fahrzeugen

Name:

Bernd Käsner

Frage:

Ist das Tragen eines normgerechten, korrekt aufgesetzten Helms der Masken-Helm-Kombination des Atemschutzgeräteträgers bei Fahrten einschließlich Alarm-fahrten mit Löschfahrzeugen Pflicht?

Antwort

Sehr geehrter Herr Käsner,

zunächst sei erwähnt, dass der Helm der Masken-Helm-Kombination ohne Maske getragen einem Feuerwehrschutzhelm entspricht. Zugelassene Helme erfüllen auch die Norm eines Feuerwehrschutzhelmes DIN EN 443 (siehe auch: Recht aktuell).

Die Antwort auf Ihre Frage hat im Mai 2009 die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK) beispielgebend für die Bundesrepublik gegeben. Sie schrieb u.a.:

Die Frage, ob das Tragen eines normgerechten, korrekt aufgesetzten Feuerwehrhelmes bei angelegtem Kfz-Sicherheitsgurtes und vorhandener Kopfstütze zur Verbesserung oder Verschlechterung der Sicherheit führt, lässt sich nicht generell beantworten. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor.

Deshalb besteht keine Helmtragepflicht in Löschfahrzeugen bei Einhaltung o.g. Bedingungen.

Folgende Aussagen der FUK bieten jedoch Hilfestellungen für die Entscheidung:

  • Das zusätzliche Gewicht des Helmes kann bei fehlender Kopfstütze im Fall einer Notbremsung o.ä. Trägheitskräfte auslösen, die den Hals-Wirbelbereich zusätzlich belasten und zu seiner Schädigung führen können.
  • Bei Nicht-Anschnallpflichtigen Mitfahrern kann sich der Helm bei Unfällen schützend für seinen Träger auswirken.
  • Einsatztaktisch kann das Anlegen der Masken-Helm-Kombination und des Pressluftatmers während der Fahrt zur Einsatzstelle z. B. für den Angriffstrupp Zeitersparnis am Einsatzort bringen. Der Pressluftatmer darf allerdings erst bei Stillstand des Fahrzeuges aus seiner Halterung gelöst werden.
  • Untersuchungen haben gezeigt, dass auslösende Airbags keine zusätzlichen Gefährdungen für Helmträger erzeugen.

Nicht getragene Helme sind im Mannschaftsraum sicher zu befestigen, um deren herumfliegen bei einem Unfall zu vermeiden.