Was ist bei der Atemschutzüberwachung zu beachten

Name:

Günter Hermann

Frage:

Liebe Redaktion,
vielen Dank für Ihre supertolle Homepage atemschutzlexikon.de, auch für die Idee zur Bereitstellung einer Plattform für Anfragen. So eine hat sich nämlich bei unserem Dienst für die Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern ergeben. Wir konnten uns nicht einigen über die Festlegungen zur Atemschutzüberwachung. Können Sie uns weiterhelfen, wie, wer und was dabei zu beachten hat bzw. ist?

Antwort

Hallo Herr Hermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Atemschutzüberwachung im Atemschutzeinsatz der Feuerwehr. Zunächst muss man feststellen, dass die korrekte und lückenlose Atemschutzüberwachung ein Grundelement der Einsatztaktik nach Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 7 Atemschutz“ ist. In unserer Reihe „Ausbildung“ werden wir deshalb in den nächsten Tagen einen selbstständigen Abschnitt mit allen erforderlichen Arbeitsblättern, Lehrunterlagen, Präsentationen und Vordrucken veröffentlichen und Sie zum kostenlosen Download einladen.

Bis dahin aber bereits die Kernaussagen zur Atemschutzüberwachung. Die FwDV 7 legt in ihrem Punkt 7.4 dazu fest:

7.4 Atemschutzüberwachung

Bei jedem Atemschutzeinsatz mit Isoliergeräten und bei jeder Übung mit Isoliergeräten muss grundsätzlich eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden.

Die Atemschutzüberwachung ist eine Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden Trupps bei der Kontrolle ihrer Behälterdrücke. Außerdem erfolgt eine Registrierung des Atemschutzeinsatzes.

Der jeweilige Einheitsführer der taktischen Einheit ist für die Atemschutzüberwachung verantwortlich. Bei der Atemschutzüberwachung können andere geeignete Personen zur Unterstützung hinzugezogen werden. Geeignete Personen müssen die Grundsätze der Atemschutzüberwachung kennen.

Nach einem und nach zwei Drittel der zu erwartenden Einsatzzeit ist durch die Atemschutzüberwachung der Atemschutztrupp auf die Beachtung der Behälterdrücke hinzuweisen.

Die Registrierung soll enthalten:

  • Namen der Einsatzkräfte unter Atemschutz gegebenenfalls mit Funkrufnamen
  • Uhrzeit beim Anschließen des Luftversorgungssystems
  • Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit
  • Erreichen des Einsatzzieles
  • Beginn des Rückzugs

Für den Atemschutznachweis sind der Name des Atemschutzgeräteträgers, das Datum, der Einsatzort, die Art des Gerätes sowie die Atemschutzeinsatzzeit zu registrieren.
Für die Atemschutzüberwachung sollen geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen.

Aus der folgenden Tabelle können Sie die persönlichen Verantwortungen entnehmen.

Pflichten bei der Atemschutzüberwachung
GruppenführerAtemschutztrupp einschließlich SicherheitstruppNachweisführender/Registrierung (z. B. Melder oder Ma)
trägt Gesamtverantwortung und muss jederzeit wissen:

– Wo ist der Trupp?
– Mit welcher Aufgabe?
– Mit welchem Druck bzw. Restdruck?

Anweisen Atemschutz und
Überwachung
– Einsatzkurzprüfung

– sich bei der Nachweis-
führung registrieren lassen

– beim Gruppenführer einsatz-
bereit melden

– an der Gefahrenbereichs-
grenze (z. B. Rauchgrenze)
bereitstellen und je nach
Einsatzbefehl vorgehen,
wenn alles bereit ist zum
Vorgehen (z. B. Wasser am
Rohr)

– vor dem Anschließen Lungenautomat, beim Gruppenführer über Funk Vorgehen melden

– Melden bei Gruppenführer mit
Druckansage wenn:

Einsatzziel erreicht
bei Standortwechsel
(Raum, Etage, …)
Lageänderung
regelmäßig
Besonderheiten, Lageänderung
antreten Rückweg
zurück melden bei Gruppen-
führer und Nachweisführung
– Aufschreiben lt. Nachweisbogen

– Zeit kontrollieren

– bei Unregelmäßigkeit Gruppen-
führer informieren

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler