Keine zeitliche Toleranz für Fristen bei G 26 und Belastungsübung?

Name:

Erwin Bergold und 219 weitere Anfrager

Frage:

Die G 26/3 muss ein Atemschutzgeräteträger bis zum 50. Lebensjahr aller 3 Jahre absolvieren. Wie lange nach der Überschreitung der 3 Jahre habe ich zur Untersuchung noch Zeit? Welche Toleranz gibt es hier und welche für die Absolvierung der jährlichen Belastungsübung?

E. Bergold

Antwort

Hallo Kam. Bergold,

Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr (auch: Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben) müssen im Einsatz eine enorme physische Belastung und psychische Beanspruchung ertragen können. Dafür müssen sie geeignet sein. Darauf müssen sie sich vorbereiten. Deshalb haben sie bestimmte Voraussetzungen und Anforderungen zu erfüllen. Eine sehr wichtige ist ihre gesundheitliche Eignung nach berufsgenossenschaftlichem Grundsatz G 26. Die Eignung für Atemschutzgeräteträger nach G 26, Gruppe 3, Träger von Pressluftatmern, wird in regelmäßigen Abständen von einem Arbeitsmediziner geprüft. Das bedeutet nach DGUV 250-428 „Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 26 – Atemschutzgeräte“:

Art der UntersuchungZeitpunkt der Untersuchung
Erstuntersuchungvor Beginn der Tätigkeit als ASGT
NachuntersuchungPersonen bis 50 Jahre: vor Ablauf von 36 Monaten
Personen über 50 Jahre: vor Ablauf von 12 Monaten
vorzeitige
Nachuntersuchung
nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Tätigkeit als ASGT geben könnte.
– nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z.B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken)
– auf Wunsch eines Beschäftigten
– auf Wunsch des Verantwortlichen für den ASGT

Wie Sie, Kam. Bergold selbst sehen, gibt es also keine zeitliche Toleranz zur Absolvierung der G 26/3. Sollte der Termin überschritten sein, ist der Betreffende für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet.

Gleiches wurde für die Absolvierung der Fortbildungsmaßnahmen festgelegt. Nach FwDV 7 „Atemschutz“ müssen die Atemschutzgeräteträger zur Fortbildung bewältigen:

  • zwei Stunden Unterweisung pro Jahr
  • eine Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage pro Jahr, innerhalb von 12 Monaten wiederholt *)
  • eine zusätzliche Einsatzübung unter Atemschutz bei weniger als 15 Minuten Atemschutzeinsatz pro Jahr.

Träger von Chemikalienschutzanzügen absolvieren mindestens eine Übung pro Jahr unter einsatznahen Bedingungen.

Also – auch für die Bewältigung der jährlichen Belastungsübung gibt es keine Toleranz. Sind die 12 Monate überschritten, darf der Betreffende erst nach der erfolgreichen Nachabsolvierung der Belastungsübung wieder Atemschutzgeräte tragen.

*) Ergänzend sei angemerkt, dass der Freistaat Bayern hier eine Ausnahme erlassen hat. Mit Wirkung vom 19.01.2004 wurde mittels IMS ID2-2212.07-3 verfügt, dass der 12-Monats-zeitraum als ein Kalenderjahr zu interpretieren ist. Damit wird den bayrischen Feuerwehren ein Organisationsspielraum gegeben.

Damit hoffe ich, Klarheit hergestellt zu haben.

W. Gabler

Ltr. Redaktion www.atemschutzlexikon.de