Arbeitsmedizinischer Dienst (AMD)

Definition

Übernimmt betriebsärztliche Aufgaben im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes ASiG für Betriebe, die keinen eigenen Betriebsarzt bestellt oder beauftragt haben.

Erläuterungen

Der arbeitsmedizinischer Dienst befasst sich mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Organisation der Arbeit und dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten