Arbeiten in Druckluft

Definition

Arbeiten und Aufsichtstätigkeiten in Räumen, in denen ein Überdruck mittels Druckluft von mehr als 0,1bar
herrscht. Dieser Druck wird als Arbeitsdruck bezeichnet.

Erläuterung

Die Arbeiten in Druckluft werden durch die „Verordnung über Arbeiten in Druckluft“ (Druckluftverordnung (DruckLV)) geregelt.

Quelle: DGUV I 201-067

Arbeitsdruck (nach DGUV I 201-067)

Definition

Überdruck, der über den atmosphärischen Druck hinausgeht. Dieser wird in der DruckLV in „bar“ angegeben.

Erläuterung

Der Absolutdruck stellt die Summe aus atmosphärischem Druck und Überdruck dar. Dieser wird bei Arbeiten in Druckluft in Deutschland i.d.R. nicht angegeben, und wenn doch, dann i.d.R. tatsächlich „Absolutdruck“ genannt. In anderen Ländern wird allerdings häufig der
Absolutdruck genannt, ohne dass dies direkt erkennbar ist.

Quelle: DGUV I 201-067

Arbeitsdruck

Definition

Arbeitsdruck ist der Gasdruck z.B. von Luft oder Sauerstoff, der benötigt wird, um Funktionen an einem Atemschutzgerät in Bewegung zu setzen, z.B. im Sicherheitsventil eines Pressluftatmers.

Erläuterungen

Der Arbeitsdruck ist also der Mindestdruck zum Auslösen einer Funktionen. So darf das Sicherheitsventil des Pressluftatmers z. B. erst oberhalb des zulässigen Arbeitsdruckes, z. B. 13 bar im Mitteldruckbereich, ansprechen und muss geschlossen bleiben, wenn dieser Arbeits- oder Ansprechdruck unterschritten ist.

Der maximale Arbeitsdruck ist der in der Gebrauchsanweisung vorgesehene maximale innere Druck einer Gasflasche, z. B. der Fülldruck oder Nenndruck 300 bar des Pressluftatmers.

Bildquelle: Dräger AG