Definition
ist ein Unfall von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit. Dazu zählen vor allem Unfälle von Beschäftigten bei Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung.
Bildquelle: Dräger AG
ist ein Unfall von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit. Dazu zählen vor allem Unfälle von Beschäftigten bei Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung.
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