im Sinne dieser Regel sind Geräte, die gemäß Arbeitsmedizinischer Regel (AMR 14.2) in die Gruppe 2 oder 3 eingeteilt sind. Geräte der Gruppe 1 gelten auch als belastend, wenn diese mehr als 30 Minuten pro Tag gebraucht werden.
Moderne Pressluftatmer verfügen über ein Tragegestell, das dem Atemschutzgeräteträger ergonomisch geformt in Zusammenhang mit drehbarem Beckengurt, breiten Schultergurten und leicht bedienbaren Schnellverschlüssen ein Höchstmaß an Tragekonform bietet. Selbst bei schwierigen Einsatzbedingungen sichern so ausgestattete Rückentrageplatten stets den erforderlichen Sitz des Pressluftatmers am Körper des Atemschutzgeräteträgers. Die in der Rückentrageplatte integrierten Hoch- und Mitteldruckleitungen des Gerätes ermöglichen hohe Tragesicherheit und Wartungskonform.
Prüfung von Atemschutzgeräten nach Vorgaben, z. B. nach Bedienungsanleitung des Herstellers, Unfallverhütungsvorschriften oder Richtlinie vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr.
Zur Instandhaltung von Atemschutzgeräten (ASG) gehören Kontrolle, Reinigung, Wartung, Reparatur und Prüfung. Die Instandhaltung dient zur Wiederherstellung des Sollzustandes, d.h. der Einsatzbereitschaft des ASG. Sie ist nach jedem Gebrauch oder nach den vorgeschriebenen Wartungsintervallen durchzuführen. Darüber informieren Prüfkalender und Gebrauchsanweisung.
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Erläuterungen
Aus dem Prüfkalender lässt sich erkennen, wann was instandgesetzt werden muss. Die Gebrauchsanweisung gibt Informationen, z.B. über die Demontage der Geräte, ihre Reinigung, Desinfektion und den Ersatz verbrauchter Materialien (Flaschenfüllung, Alkalipatronen, Filtereinsätze), über Reparaturen, den Austausch von Originalteilen sowie die Prüfung der Geräte.
Wiederverwendbare Teile von ASG, z.B. Lungenautomaten und Druckluftflaschen, und ihre Instandhaltung werden in einer Kartei oder Datei erfasst. Ebenso werden alle Einsätze sowie die Lagerung und Instandhaltung festgehalten. Die Instandhaltung von ASG wird von einem ausgebildeten Atemschutzgerätewart durchgeführt.
Analyse der Eigenschaften eines Atemschutzgerätes bezüglich der Erfüllung gegebener Bedürfnisse. Eine Atemschutzgeräte-Bewertung kann aber auch bedeuten, das Gerät hinsichtlich einer gegebenen Vorschrift, z. B. ihrer Norm abzuprüfen.
Erläuterungen
Beispiel:
In einem Lackierbetrieb kann davon ausgegangen werden, dass die Umgebung über ausreichend Sauerstoff verfügt, aber mit Lösemitteldämpfen kontaminiert ist. Es muss also ein Filtergerät zur Aufnahme der Lösemitteldämpfe eingesetzt werden.
Voraussetzung für die Schutzwirkung eines Atemschutzgerätes (ASG) ist ein guter Dichtsitz des Atemanschlusses. Dafür ist beim Aufsetzen eines Atemanschlusses die Gebrauchsanweisung des Herstellers zu beachten; z.B. muss beim Anlegen einer Maske der korrekte Dichtsitz eingehalten werden.
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Erläuterungen
Bei Personen mit Bärten oder Koteletten im Bereich der Dichtrahmen von Voll- und Halbmasken ist der Dichtsitz nicht gewährleistet; Barterlass. Ebenso sind Personen mit extremer Kopfform oder mit tiefen Narben als Geräteträger nicht geeignet.
Moderne Atemanschlüsse sind auch für Brillenträgern geeignet, da die Brillengestelle entweder in der Maske integriert sind oder bei Halbmasken die entsprechende Brillenform gewählt werden.
Nach DIN EN 148-2 festgelegte Verbindung zwischen der Vollmaske und dem Atemschutzgerät. Für Sauerstoff-Atemschutzgeräte ist der Zentralgewindeanschluss A zu verwenden. Es können auch Spezialanschlüsse, z. B. Steckanschlüsse verwendet werden.