Sichtprüfung

Definition

Aufgabe der Sichtprüfung ist es nach Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“ und der jeweiligen Bedienungsanleitung visuell zu prüfen, dass keine Sicherheitsmängel an einem Atemschutzgerät (ASG) bestehen

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Die Sichtprüfung der Atemschutzgeräte (ASG) ist eine vorgeschriebene Aufgabe des Atemschutzgerätewartes und umfasst die Prüfung des äußeren Zustandes des Atemschutzgerätes und des Zustandes jedes demontierten Geräteteiles auf Sauberkeit, Unversehrtheit und Vollzähligkeit. Der Atemschutzgerätewart beginnt damit die Prüfung eines Atemschutzgerätes. Form und Zustand der Tragevorrichtung und der einwandfreie äußere Zustand der luftführenden Teile werden erfasst. Bei Atemanschlüssen, z. B. Vollmasken, sind der Maskenkörper, die Sichtscheibe, die Kopfspinne (oder Helmadapter) und der Dichtrahmen zu prüfen.

Das Ergebnis dieser Prüfung muss der Atemschutzgerätewart in das Prüfprotokoll aufnehmen, wenn es der Hersteller vorschreibt (Bedienungsanleitung). Defekte Teile muss der Atemschutzgerätewart austauschen.

Selbstretter – Prüfung

Definition

die unterschiedlichen Selbstretter bedürfen unterschiedlicher Prüfungen und werden vom Hersteller und für den Bereich des Bergbaues von den Hauptstellen für das Grubenrettungswesen festgelegt.

Erläuterung

Zu den Selbstretter – Prüfungen zählen:
  • Filterselbstretter unterliegen nur einer Sichtprüfung, die die Endnutzung einbezieht.
  • Chemikalsauerstoff-Selbstretter sind meist durch eingebaute Sensorfenster bis zur Aussonderung nach max. 10 Jahren wartungsfrei (Oxy K 50 S von Dräger). Vorschriften im Bergbau verlangen eine jährliche Gewichts- und Dichteprüfung.
  • Drucksauerstoff-Selbstretter haben keine einheitliche Prüfung, da die verwendeten Atemanschlüsse und die eingebauten Kontrollmanometer sehr unterschiedlich sind. Geprüft werden muss jedoch der Flaschendruck und u.U. die Masken oder andere Atemanschlüsse, immer nach den Vorgaben des Herstellers.

Bildquelle: Dräger AG