Wartungsintervall

Definition

Fristen, nach denen alle Atemschutzgeräte zu prüfen und instand zu setzen (Wartung) sind.

Erläuterung

Wartungsintervalle sind in den Prüfkalendern von Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“ und BGR/GUV-R 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ enthalten und vorgegeben. Die Wartungsintervalle sind vom Atemschutzgerätewart einzuhalten.

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Wartung

Definition

alle Maßnahmen zur Erhaltung des Sollzustandes, hier der Atemschutzgeräte.

Erläuterung

Zur Wartung im Atemschutz zählen Prüfung und Instandhaltung. Mit Hilfe der Wartung ist abzusichern, dass die Atemschutzgeräte einwandfrei funktionieren und gute hygienische Bedingungen gewährleisten. Die Wartung der Atemschutzgeräte darf nur dafür ausgebildetes Personal, z. B. Atemschutzgerätewarte, durchführen. Sie erfolgt entsprechend der Hinweise des Herstellers des jeweiligen Atemschutzgerätes, nach Richtlinie vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren oder BGR/GUV-R 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“. Die während der Wartung durchgeführten Maßnahmen sind exakt und in geeigneter Weise, z. B. in Lager- und Prüfnachweisen, zu dokumentieren.

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Warnsignalprüfung

Definition

Bestandteil der Pressluftatmerprüfung, bei der die Funktionsfähigkeit der Warneinrichtung durch einen Atemschutzgerätewart geprüft wird.

Erläuterung

Das Warnsignal muss bei einem Restdruck von 55 ± 5 bar ansprechen. Die Prüfung dieses Ansprechdrucks erfolgt durch Reduzierung des Hochdrucks auf den Ansprechwert des Warnsignals, z. B. beim Pressluftatmer durch Druckentlastung am Lungenautomat. Dabei muss akustisch ein Warnsignal als Pfeifton wahrnehmbar sein.

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