Instandhaltung – Atemschutz

Definition

Instandhaltung ist die Tätigkeit, die in einer Atemschutzwerkstatt dazu dient, Atemschutzgeräte für den Einsatzfall funktionsfähig zu halten, wieder gebrauchsfähig zu machen und die Gebrauchsfähigkeit nachzuweisen.

Erläuterung

Die Instandhaltung wird auf der Grundlage der Herstellervorschriften (Informationsbroschüre), bei der Feuerwehr auch nach vfdb-Richtlinie 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“, durchgeführt. Zur Instandhaltung hat der Unternehmer in Betrieben und Institutionen mindestens einen Sachkundigen bzw. Atemschutzgerätewart (ASGW) zu bestellen und ihm die erforderlichen Einrichtungen, Messgeräte und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Der ASGW muss die ihm anvertrauten Atemschutzgeräte Warten, Prüfen und Instandsetzen können.

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Fortbildung Atemschutzgeräteträger

Definition

Jeder Atemschutzgeräteträger (ASGT) ist regelmäßig fortzubilden.

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Erläuterung

Für ASGT mit Rettungsaufgaben gehören nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 „Atemschutz“ als Mindestforderung dazu: zwei Stunden Unterweisung pro Jahr, eine Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage pro Jahr und eine Einsatzübung unter Atemschutz mit den ASGT, die weniger als 15 Minuten im Atemschutzeinsatz pro Jahr waren.

Filter

Definition

Teil eines umluftabhängiges Atemschutzgerätes, das gemeinsam mit einem Atemanschluss das Filtergerät bildet. Filter reinigen Einatemluft von Schadstoffen der Umgebungsatmosphäre und stellen dem Atemschutzgeräteträger atembare Luft bereit.

Erläuterung

Es gibt Partikel-, Gas- und Kombinationsfilter. Partikelfilter schützen gegen Partikeln, Gasfilter gegen Gase und Dämpfe, Kombinationsfilter gegen Partikeln, Gase und Dämpfe. Sie werden verwendet, wenn in der Umgebung ausreichend Sauerstoff ( > 17 Vol%) vorhanden ist und die Filter die vorhandenen Atemgifte auszufiltern vermögen. Andernfalls ist die Verwendung von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten erforderlich. Leistungsangaben für Filter enthalten die Europäischen Normen DIN EN 14387 „Atemschutzgeräte – Gasfilter und Kombinationsfilter – Anforderung, Prüfung, Kennzeichnung“ und DIN EN 143 „Atemschutzgeräte – Partikelfilter – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“.

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